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Die Wirkmächtigkeit unternehmensethischer Managementkonzepte
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2.2 Analytisch relevante BegriffeAls analytisch grundlegende Begriffe erscheint die Definition von Organisation und Institution wichtig, um die organisationsbezogene Analyseperspektive zu verdeutlichen (vgl. 2.2.1). Integrität wird in der unternehmensethischen Diskussion als wünschenswerte Orientierung mit der Annahme korruptionspräventiver Wirkung diskutiert. Im zweiten Abschnitt wird der hier verwendete Begriff erläutert (vgl. 2.2.2). Abschließend wird der für die Analyse zentrale Begriff der Wirkmächtigkeit entwickelt, der den konzeptionellen Teil der Analyse ebenso anleitet wie die empirische Analyse (vgl. 2.2.3). 2.2.1 Organisation und InstitutionIn der Soziologie gibt es eine Vielzahl von Organisationsbegriffen, die sich je nach Erkenntnisinteresse z.T. grundlegend voneinander unterscheiden (vgl. Silverman 1972; Kieser und Walgenbach 2007). Die vorliegende Analyse orientiert sich am Organisationsbegriff in Anlehnung an Pohlmann, der als heuristische Folie zur weiteren Erörterung und späteren methodischen Begründung und Einordnung des Untersuchungsgegenstandes zielführend erscheint. Organisationen werden dort als zweckorientierte und hierarchisch strukturierte Systeme aufgefasst, in denen der Ein- und Austritt von Mitgliedern sowie spezifische Rollenerwartungen durch Mitgliedschaftsregeln bestimmt wird (vgl. Luhmann 1995: 43; Pohlmann 2008: 164; Pohlmann und Markova 2011). Organisationen stellen vermittelt durch Strukturen wie Regeln, Prozesse, Aufgaben und Verantwortungen instrumentelle Sinnzuschnitte bereit, die soziales Handeln als organisationsbezogenes Handeln ausweisen und dadurch sinnhaft anschlussfähig machen sowie an Mitglieder spezifische formale oder informale Erwartungen richten. Unternehmen sind Organisationen in diesem Sinne, die der Wertsphäre Ökonomie zugehörig sind, d.h. ihre Ausrichtung orientiert sich an der Leitidee ökonomischer Renditeoptimierung (vgl. Schwinn 2001: 191ff). Ihre formale Struktur ist ebenso daran orientiert wie die sie konstituierenden Mitgliedschaftsrollen und die daran geknüpften Erwartungshaltungen an ihr Personal. Geleitet von der Annahme, dass spezifische Formen der Über- und Unterordnung Effizienz- und Effektivität wirtschaftlichen Handelns unterstützt, sind Unternehmen hierarchisch entlang von Entscheidungsbefugnissen und funktional entlang von Aufgabenerfordernissen strukturiert. Organigramme spiegeln diese Binnenstruktur wider. In der Regel gliedern sich Unternehmen funktional nach Geschäftsfeldern, die Produkten oder „Wertschöpfungsketten“[1] entsprechen. Diese Formalstruktur untergliedert sich wiederum hierarchisch, d.h. jede dieser Funktionseinheiten ist in Teilbereiche gegliedert, die von Führungskräften geleitet werden, die qua Mitgliedschaftsregel mit Weisungsbefugnissen gegenüber ihrem Personal ausgestattet sind. Die Sinnzuschnitte in Unternehmen werden von beiden Strukturprinzipien konstituiert: Das hierarchische System der Über- und Unterordnung klärt Entscheidungsbefugnisse und die funktionale Segmentierung liefert die Binnenlogik, an der Mitarbeiter ihr Alltagshandeln sinnhaft ausrichten können. Grundlegend zu unterscheiden vom Begriff der Organisation ist der Begriff der Institution (vgl. Lepsius 1995: 396). Institutionen haben einen ordnungsbildenden Charakter. Nicht eine rein äußerliche, im Sinne von instrumenteller Chance zur Durchsetzung von Regeln, auf die in Organisationen unter Rückgriff an Formalstrukturen rekurriert wird, charakterisiert die Eigenheit von Institutionen, sondern vielmehr die innere Chance der Orientierung an Leitideen aufgrund einer als legitim wahrgenommenen Verpflichtung kennzeichnet Institutionen (vgl. Rehberg 1990: 138ff). Der Institutionsbegriff eröffnet hier gegenüber dem Organisationsbegriff ein anderes Analyseverständnis. Rehberg zu Folge unterscheiden sich Institutionen von Organisationen gerade dadurch, dass sie durch Abstraktion vom situativen Kontext gekennzeichnet sind: „Die Durchsetzung einer Ordnung ‚sui generis' setzt die Behauptung autonomer Ordnungsquellen und einer "Eigenlogik" der jeweiligen Institution voraus (...) Institutionen [wollen – TM] ‚aus sich selbst heraus' verstanden werden“ (Rehberg 1990: 139). Organisationen werden im Folgenden aufgefasst als historisch-spezifische Gebilde, die Sinnzuschnitte zur Erreichung bestimmter Zwecke oder Ziele bereitstellen. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der Institution, der die ordnungsbildenden Wertvorstellungen hinter diesen strukturierenden Sinnzuschnitten beschreibt.
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