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Kommunikationsmanagement von Clusterorganisationen
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OrganisationsmitgliedschaftOrganisationen als korporative Akteure zeichnen sich dadurch aus, dass es formale Organisationsmitgliedschaften gibt und damit klare Regeln dafür, wer als Mitglied der Organisation zu sehen ist und wer nicht. Über die Kriterien für Mitgliedschaft bzw. NichtMitgliedschaft werden auch die Grenzen der Organisation konstruiert (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 12). Je nach angelegtem Verständnis von Mitgliedschaft können die Grenzen der Organisation jedoch unterschiedlich weit oder eng definiert werden (vgl. Mayntz 1963, S 46; March/Simon 1976: 85f.; Gebert 1978: 13). So kommen verschiedene organisationstheoretische Ansätze zu unterschiedlichen Abgrenzungen des Gebildes Organisation (vgl. Scott 1997; Aldrich/Ruef 2006: 4f.). Im weiten Verständnis werden unter Organisationsmitgliedern alle Akteure verstanden, die eine soziale Beziehung mit der Organisation eingehen – also etwa auch Kunden und Lieferanten (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 12). Im engen Verständnis wird Mitgliedschaft durch Verträge geregelt, in denen die entsprechenden Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft aufgeführt werden (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 13ff.). In einem sehr engen Verständnis kann man zwischen verschiedenen Vertragsarten unterscheiden: einerseits Arbeitsversträge, andererseits Werkoder Dienstverträge sowie Kaufverträge. Darin spiegelt sich die Unterscheidung in die beiden grundlegenden organisatorischen Steuerungsformen „Hierarchie“ und „Markt“ wieder. Danach sind nur Arbeitsverträge – also Verträge, die die Steuerungsform „Hierarchie“ umsetzen – legitimes Unterscheidungsmerkmal zur Identifizierung von Organisationsmitgliedschaft (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 16). Auf die Spezifika der Mitgliedschaft in der Clusterorganisationen wird an späterer Stelle gesondert eingegangen. Individuen können immer nur als Träger einer Rolle Mitglied in einer Organisation sein. Mit dem Eintritt in die Organisation – etwa durch das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages – wird gleichzeitig auch eine Mitgliedschaftsrolle übernommen, an die bestimmte Verhaltenserwartungen geknüpft sind (vgl. Röttger 2000: 128). Neben den vertraglich geregelten Verpflichtungen spielen hier immer auch implizite Mitgliedschaftsbedingungen mit hinein, die etwa kulturell vermittelt und stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzt werden (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 16). Personen üben diese Mitgliedschaftsrollen aus, indem sie die an sie gesetzten Verhaltenserwartungen erfüllen. Rollen existieren dabei auch unabhängig vom jeweiligen Rolleninhaber. Selbstverständlich ist dem Individuum auch nicht-rollenkonformes Verhalten möglich, jedoch ist dieses sanktioniert, so dass ein völliges Missachten der Verhaltenserwartungen in der Regel einen Ausschluss aus der Organisation zur Folge hat (vgl. Röttger 2000: 129; Kieser/Walgenbach 2007: 15f.). |
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