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Organisationsziele

Die Zielgerichtetheit oder Zweckbezogenheit ist ein grundlegendes Bestimmungsmerkmal von Organisationen. Mittels einer Organisation können Ziele verfolgt werden, die die Möglichkeiten des Individuums übersteigen. Die Ziele bestimmen letztlich auch die Verhaltensregeln, die in einer Organisation herrschen und die die Mitglieder auf die Zielerreichung hin ausrichten sollen. Die Organisationsstruktur ist damit auch Resultat der Organisationsziele.

Es muss sich dabei um dauerhafte Ziele handeln, was jedoch nicht bedeuten muss, dass sich die konkrete Zielausgestaltung nicht auch im Laufe der Existenz einer Organisation verändern kann. Ebenso wird es sich in den meisten Fällen eher um ein Zielbündel denn um ein einzelnes Organisationsziel handeln.

Röttger (2000: 127) stellt dazu fest:

„Organisationen werden gebildet, um dauerhaft spezifische Ziele verfolgen und verwirklichen zu können; der Zusammenschluss von Menschen in Organisationen erfolgt aus primär instrumentellen Zwecken. Kennzeichnend für Organisationen ist insgesamt ihre Zielund Zweckorientierung. Organisationsziel und Organisationszweck sind nicht als feststehende, geschlossene, unveränderliche Größe zu betrachten. Ebenso wie Organisationen selbst anpassungsund wandlungsfähig sind, können auch Organisationsziele verändert und modifiziert werden.“

Die Art und Weise, wie sich Organisationen ein Ziel geben, erfolgt dabei in einem formalisierten Prozess, der aus Zielen einzelner Mitglieder oder Interessengruppen in der Organisation Ziele für die Organisation selbst werden lässt: „Erst wenn Zielvorstellungen von Mitgliedern in einem formalen, legitimierten Prozess als Ziele der Organisation festgelegt werden, kann man von Zielen der Organisation sprechen“ (Kieser/Walgenbach 2007: 8).

Die Ausgestaltung des Prozesses, der aus individuellen Zielen schließlich offizielle Ziele der Organisation macht, kann unterschiedlich geregelt sein Die Bandbreite kann von einer Abstimmung in der Geschäftsleitung bis hin zum Entschluss einer Vollversammlung aller Organisationsmitglieder reichen. Im Regelfall ist der Zielbildungsprozess in einer Satzung oder Verfassung der Organisation festgelegt (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 8ff.). Die Ziele der Organisation werden dabei häufig ein Verhandlungskompromiss zwischen mehreren Positionen sein (vgl. Cyert/March 1963: 26ff.; Scott 1986: 47).

Auf die Formulierung der offiziellen Ziele wirken neben den individuellen Zielen einzelner Organisationsmitglieder oder Interessengruppen in der Organisation jedoch noch weitere Faktoren ein. So spielen Anforderungen des Wirtschaftssystems und der Gesellschaft eine wichtige Rolle, verkörpert etwa in den Erwartungen der Stakeholder der Organisation, aber auch ungeschriebene Verhaltensnormen (vgl. Kieser/Walgenbach 2007: 10).

Aufgrund dieser vielfältigen Einflussfaktoren auf die Ausgestaltung der Organisationsziele werden diese Ziele häufig nicht den Vorstellungen aller Mitglieder einer Organisation gerecht. Es muss dabei jedoch auch kein Widerspruch sein, dass neben den offiziellen Zielen einer Organisation die einzelnen Organisationsmitglieder auch weiter durchaus unterschiedliche Ziele verfolgen, solange diese nicht mit den offiziellen Zielen konfligieren. Versteht man Organisationen als Akteurskonstellationen, müssen sie in der Lage sein, neben den übergreifenden Organisationszielen auch die unterschiedlichen Ziele und Interessen einzelner Akteure zu integrieren (vgl. Röttger 2000: 127).

 
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