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1.3 Organisationsform: Vereine und Initiativen

Nach wie vor ist eine Mehrzahl der freiwillig Engagierten in Vereinen. Insbesondere die Sportund Bewegungsvereine spielen dabei eine überragende Rolle, ist doch in Niedersachsen beinahe die Hälfte der Bevölkerung in einem sportlichen Zusammenhang öffentlich aktiv. Aber auch Vereine in den Bereichen „Freizeit und Geselligkeit“ sowie „Kultur, Kunst und Musik“ erreichen eine Vielzahl von BürgerInnen.14 Die Bedeutung von Vereinen ist dennoch leicht rückläufig: 1999 waren noch 49 Prozent der Engagierten in Vereinen organisiert, 2009 waren es nur noch 43 Prozent. Dafür stieg die Zahl der bürgerschaftlich Aktiven in anderen zivilgesellschaftlichen Formen. Insbesondere die Kirchen, andere religiöse Gemeinschaften sowie staatliche und kommunale Einrichtungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Verbände, Parteien und Gewerkschaften haben dagegen an Einfluss verloren.15

1.4 Förderung und Programme des Landes

Spätestens seit Beginn der 2000er Jahre wurden die Strukturen und strukturellen Voraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen weiter ausgebaut. Mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (LAGFA) Niedersachsen e.V. wurde ein Dachverband gegründet, der die niedersächsischen Freiwilligenagenturen unterstützt und Kommunen hinsichtlich der Förderung bürgerschaftlichen Engagements berät.16 Daneben gibt es die Freiwilligenakademie Niedersachsen, ein Verbund von über fünfzig Trägern, zu denen Bildungsträger, Verbände, Wohlfahrtseinrichtungen, Freiwilligenagenturen, Initiativen und Stiftungen gehören. Sie bieten mit Kursen und Weiterbildungen ehrenamtlich Engagierten Qualifizierungsmöglichkeiten und „Engagement-Fortbildungen“17 an. Auch mit der Mobilen Engagementberatung in Niedersachsen (MEN), die ein gemeinsames Projekt der LAGFA und des Niedersächsischen Sozialministeriums ist, sollen die Strukturen bürgerschaftlichen Engagements weiter gestärkt werden.18 Der seit Juni 2003 aktivierte „Freiwilligenserver“ ist zudem eine Online-Plattform, über die rund 30.000 Vereine, Selbsthilfegruppen und Initiativen ebenso erreicht werden wie Agenturen, die Interessierten den Kontakt zu ehrenamtlichen Stellen herstellen können.19

Anerkennung soll den Engagierten in Niedersachsen über die „Ehrenamtskarte“ sowie einen „Kompetenznachweis“ vermittelt werden. Die sog. Ehrenamtskarte soll ehrenamtlich Tätigen unter dem Motto „Ehrenamt ist attraktiv!“20 durch Vergünstigungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit einen Anreiz schaffen, sich zu engagieren. Die Bewilligung dieser Karte, die von den teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften erteilt wird, ist jedoch mit einigen Voraussetzungen verbunden. So muss der oder die Aktive mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr unbezahlt ehrenamtlich aktiv sein.21 Außerdem muss das freiwillige Engagement des Beantragenden bereits seit drei Jahren bestehen.22 Das Land bietet zudem einen „landesweiten Kompetenznachweis“, eine Art Urkunde, durch die „[w]ichtige Qualifikationen, die Ehrenamtliche und freiwillige Engagierte durch ihre Tätigkeit erworben haben, [...] nachweisbar [werden] – sei es für das berufliche Fortkommen oder eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit“.23 Auch führte Niedersachsen zum 1. Oktober 2003 einen Versicherungsschutz für freiwillige Engagierte ein.24 Darüber hinaus fördert das Land Niedersachsen ehrenamtliches Engagement mit Auszeichnungen. So verleiht das Land seit 2004 mit den VGH Versicherungen und den Sparkassen Niedersachsens den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“.25

 
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