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2 Soziale Bewegungen und Soziale Arbeit

Auch wenn es unter den aktuellen Umständen überrascht, die Soziale Arbeit und die sozialen Bewegungen waren in ihren Ursprüngen eng miteinander verbunden. Es war die Frauenbewegung am Ende des 19. und am Anfang des 20. Jahrhunderts, welche den Grundstein zur Professionalisierung von Sozialer Arbeit durch die Etablierung von Berufsschulen für Frauen gelegt hat, damit diese einer „sinnvollen Betätigung nachgehen … und Beteiligung an politischen Prozessen“ haben (Salomon 1932/33, zit. n Wagner, 2009: 15). Ebenso war es die Arbeiterbewegung, welche maßgeblich dazu beigetragen hat, das sozialpolitische System von Grund auf zu verändern, so dass Bismarck gezwungen war zu handeln, wenn es nicht zu einer Revolution kommen sollte. Für Bismarck war „die Sozialdemokratie der zentrale innere Feind des Staates“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2014). Infolge der Bedrohung durch die wachsende Arbeiterbewegung, welche sich in Gotha 1875, aus der „Allgemeinen Arbeiterbewegung“ (gegründet 1863 von Ferdinand Lasalle) mit der „Sozialdemokratischen Arbeiterpartei“ (gegründet 1869 von August Bebel) zusammengeschlossen hat, entwickelte Bismarck zwei Strategien. Die erste bestand aus dem Erlass eines Gesetzes zur „Unterdrückung“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2014) der Arbeiterbewegung, welches als Sozialistengesetz mit den Stimmen der konservativen und nationalliberalen Abgeordneten am 19. Oktober 1878 im Reichstag verabschiedet wurde. In diesem Gesetz „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2014) wurde in 30 Paragraphen jegliche sozialdemokratische und sozialistische Organisation verboten. Infolgedessen wurden etwa 1500 Sozialdemokraten und GewerkschafterInnen zu Zuchthausund Gefängnisstrafen verurteilt oder zur Auswanderung gezwungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2014). Die zweite Strategie bestand aus dem Erlass der Sozialgesetze (Krankenversicherung im Jahr 1883; Unfallversicherung im Jahr 1884; Rentenversicherung im Jahr 1891), welche die ArbeiterInnen mit dem Staat versöhnen sollten. Diese ungewollte und vorrangig aus politischem Kalkül entstandene Sozialgesetzgebung wird heute als größte innenpolitische Leistung Bismarcks und als Grundlage des Sozialstaates mit seiner Sozialgesetzgebung (SGB) angesehen, da sich diese aus der Reichsversicherungsordnung von 1911 und vormals aus den Arbeiterversicherungsgesetzen entwickelte (Schilling, 2012).

Die Sozialgesetze waren das Ergebnis eines Kompromisses zwischen der Arbeiterbewegung und den staatlichen und wirtschaftlichen Interessen. Diese Sozialgesetze stellen damals wie heute den gesamten Handlungsrahmen von Sozialer Arbeit dar und machen Soziale Arbeit somit auch zu einem Instrument staatlicher Sozialpolitik. Aus diesem Grund gehört es zu den Aufgaben einer professionellen Sozialen Arbeit, das damit verbundene politische Mandat zu verstehen und die Sozialgesetzgebung permanent zu reflektieren (Thole, 2012: 864). Eine politische Veränderung braucht eine professionelle und reflektierte Soziale Arbeit, welche sich der Entstehung und Umsetzung der Sozialgesetze bewusst ist, resp.: „Sozialarbeit, die sich als sozialpolitische Akteurin betätigen will, nicht im Dienst des Wettbewerbsstaates, sondern bewusst und im Interesse ihrer KlientInnen, muss sich selbst als Faktor im Spiel der gesellschaftlichen Kräfte erkennen“ (Roer, 2010: 43). Es wird deutlich, dass soziale Bewegungen und Soziale Arbeit das Aufgreifen gesellschaftlicher Widersprüche und sozialer Probleme gemeinsam haben. Trotz dieser Gemeinsamkeiten und der historischen Verbundenheit haben einige Personengruppen in den sozialen Bewegungen die Soziale Arbeit teilweise auf Grund ihrer politischen Instrumentalisierung abgelehnt und kritisiert. Teile der Arbeiterbewegung sahen z. B. die Wirkung der Sozialen Arbeit als „Schwächung ihres revolutionären Potentials“ (Wagner, 2009: 14) an. Die alte Frauenbewegung kritisierte vor allem die „fehlende Kenntnisnahme von Ursachen der Marginalisierung und Diskriminierung“ sowie „eine zunehmende Veränderung und Anpassung auf eine Individuen gerichteten Arbeit“ (Wagner, 2009: 15). Demnach verschleiert die Soziale Arbeit den Zusammenhang von Politischem und Privatem, so z. B. in Form von Einzelfallhilfe und der daran geknüpften Vermutung, dass die Hilfebedürftigkeit selbstverschuldet ist und es keine gesellschaftlichen Ursachen dafür gäbe. Als weiteres Beispiel kann auch der Bereich der Kinderund Jugendhilfe herangezogen werden, bei dem die Veränderungen ebenso nur auf

Abbildung 1: Sozialpolitik Umsetzungsschema (eigene Darstellung)

Seiten des Individuums erfolgen sollen, ohne die gesellschaftlichen Ursachen der Problemlage mit zu betrachten. Aus der Perspektive der sozialen Bewegungen war Soziale Arbeit demnach nicht nur unpolitisch, sondern sogar hinderlich (Wagner, 2009). Diese Art der Kritik ist auch heute noch berechtigt, vorausgesetzt, dass Soziale Arbeit nur in eine Richtung politisch funktioniert (Top-down-Prinzip) und die von anderen Professionen (damit einhergehend auch ein anderes Verständnis von Gesellschaft) geplante Sozialpolitik umsetzt. Derzeit sind es nur zwei der 631 Abgeordneten im Bundestag 2014, welche ein Studium der Sozialen Arbeit absolviert haben (Deutscher Bundestag – Renate Künast, 2014, sowie Martin Patzelt, 2014). Eine professionelle und reflektierte Soziale Arbeit hätte die Möglichkeit, aus diesem politischen Einwegprozess einen aktiven Austauschprozess zu machen – zur Verdeutlichung, s. Abbildung 1.

Bei dieser Art der Betrachtung darf nicht übersehen werden, dass die Sozialgesetze zwar den kompletten Handlungsrahmen von Sozialer Arbeit bestimmen, jedoch nicht zwingend der Sozialen Arbeit den Umgang mit gesellschaftlichen Problemen vorschreiben. Wie mit den gesellschaftlichen Problemen umgegangen wird, ist demnach eine Hauptaufgabe der Sozialen Arbeit, unabhängig davon, ob sich die SozialarbeiterInnen dessen bewusst sind oder nicht. Die Abbildung verdeutlicht außerdem, dass die Soziale Arbeit zusammen mit anderen sozialen Bewegungen die gesellschaftlichen Probleme thematisieren kann, und dies nicht nur aus einer klientenzentrierten Überlegung heraus, sondern auch aus einer eigenen sozialarbeiterzentrierten Sicht. Damit Kritik jedoch überhaupt erst einsetzen kann, ist die Erkenntnis, dass die „… Gesellschaft als veränderbar begriffen wird“ (Wagner, 2009: 11), eine notwendige Voraussetzung (Roth & Rucht, 2008). Eine soziale Bewegung kann demnach erst mit der Erkenntnis entstehen, dass die Verhältnisse in einer Gesellschaft umgestaltet und verändert werden können, wie die Beispiele der Frauenund Arbeiterbewegung eindrucksvoll gezeigt haben.

 
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