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3.1.5 Die Aufteilung familiärer Pflegearbeit

Bereits der Altenbericht des BMFSFJ aus dem Jahr 2001 hat eindrücklich dokumentiert, wie eine Verschiebung der bevölkerungsbezogenen Altersstruktur seit Ende des 19. Jahrhunderts zugunsten der älteren Altersgruppen zu verzeichnen ist. Hatte es noch im Jahr 1950 mit ca. 30% zweimal so viele unter 20-Jährige wie über 59-Jährige gegeben, hat sich der Anteil der unter 20-Jährigen auf ca. 21% verringert. Hingegen wuchs der Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen Frauen und Männer von 15% auf ca. 22% an (BMFSFJ, 2001). Diese Tendenz ist unter anderem auf die seit 1970 signifikant ansteigende Lebenserwartung sowie auf die rückläufige Geburtenrate zurückzuführen. Für das Jahr 2011 ist die mittlere Lebenserwartung bei weiblichen Neugeborenen auf 82 Jahre und 9 Monate und bei männlichen Neugeborenen auf 77 Jahre und 9 Monate gestiegen (Statistisches Bundesamt, 2013e). Zwar weist Kuhlmey (2008) darauf hin, dass ein höheres Lebensalter nicht gleich mit Kranksein einhergeht. So sei die „gestiegene Lebenserwartung mit einer länger anhaltenden Vitalität alter Menschen und der Tatsache, dass Frauen und Männer heute durchschnittlich gesünder als früher sind, [verbunden]“ (ebd., S. 86). Gleichwohl kommt Dressel (2005) zu dem Schluss, dass durch den demographischen Wandel auch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und die Vereinbarkeit dieser Pflegeaufgaben mit beruflichen Anforderungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Aussagen darüber, wer von wem gepflegt wird, liefert die Infratest-Studie zur Hilfeund Pflegebedürftigkeit in Privathaushalten aus dem Jahr 2003. [1] Auffallend ist zunächst, dass häusliche Pflege überwiegend eine Aufgabe von Frauen darstellt. Die Datenlage zeigt diesbezüglich, dass in den Fällen familialer Pflegearbeit Frauen zu 73% diese Aufgabe übernehmen. Gleichwohl deuten die Ausführungen von Schneekloth und Wahl (2005) auf einen Wandel im Betreuungsverhältnis hin. So ist der Anteil der Männer im Falle einer auszuführenden Pflege zwischen 1991 und 2002 von 17% auf 27% angestiegen. Auch Reichert (2010) konstatiert, dass Männer in den letzten Jahren in stärkerem Maße Pflegeaufgaben übernehmen. Während der Anteil von pflegenden Söhnen Anfang der 1990er Jahre noch bei 3% lag, ergab sich etwa zehn Jahre später ein Anstieg auf 10%. Die Autorinnen der Studie kommen jedoch zu dem Schluss, dass es sich bei den mehrheitlich Pflegenden vor allem um die (Ehe-)Partnerinnen, Töchter oder um die Schwiegertöchter handelt.

Auffallend ist zudem ein Blick auf den Erwerbsstatus bzw. auf die beruflichen Konsequenzen während und im Anschluss an die häuslich erbrachte Pflege. Zum besseren Verständnis führen Backes et al. (2008) aus, dass sich 64% der Pflegenden noch im Erwerbsalter (bis ca. 64 Jahre) befinden und daher ihre eigene Alterssicherung noch nicht abgeschlossen haben. Folglich stellt sich auch die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben. Abbildung 7 dokumentiert Ergebnisse von Schneekloth und Wahl (2005), die zeigen, dass die Mehrheit der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter entweder zu Beginn der Pflege nicht erwerbstätig war (51%), oder aber die eigene Erwerbstätigkeit im Zuge der Pflege eingeschränkt (11%) oder aufgegeben hat (10%). Lediglich 26% der LeistungsbezieherInnen der sozialen und privaten Pflegeversicherung (SPV und PPV) haben ihre Tätigkeiten regulär fortgesetzt.

Abbildung 7: Berufliche Konsequenzen der Pflege für die Erwerbstätigkeit der Hauptpflegepersonen [2] im Jahr 2002 (in Prozent). (Quelle: Schneekloth & Wahl, 2005, S. 79)

Zwar geht aus den Daten der Anteil der männlichen und weiblichen BezieherInnen nicht hervor. Mit Blick auf die hohe weibliche Pflegequote schlussfolgert Cornelißen (2005) jedoch, dass Frauen, die Familienangehörige pflegen, viele Nachteile hinzunehmen haben, die aus einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in Folge der Übernahme von Pflegeaufgaben resultieren. Solche Nachteile bestehen – neben den Einkommensverlusten während der Berufsunterbrechung – insbesondere bei dem Versuch, wieder in das Berufsleben zurückzukehren sowie in Prozessen der Dequalifizierung während der Berufsunterbrechung mit langfristigen Folgen für das Einkommensniveau (ebd.).

  • [1] Eine Recherche aktueller Studien zum Verhältnis von Familienpflege und Erwerbsarbeit zeigt, dass neben den Ergebnissen von Schneekloth und Wahl (2005) derzeit keine weiteren, repräsentativen Studien vorliegen.
  • [2] Als Hauptpflegepersonen werden LeistungsbezieherInnen der SPV und der PPV definiert.
 
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