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Mitgeacht
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ResümeeDer Umgang mit der NS-Vergangenheit ist der Mehrheit derjenigen, die im Dritten Reich mehr oder weniger „mitgemacht“ haben, schwer gefallen. Es hat lange gedauert, bis die Betroffenen den Mut fanden, das eigene Leben in der damaligen Zeit auch in der Öffentlichkeit zu thematisieren. Ein prominentes Beispiel, das sicherlich ganz anders gelagert ist als der „Fall Theodor Eschenburg“, ist Günter Grass. Der 1927 geborene Literaturnobelpreisträger, der als“ Gewissen der Nation“ angesehen wurde, offenbarte erst im Jahr 2006 seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS. Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits eine breite Diskussion darüber eingesetzt, in welchem Ausmaß insbesondere die intellektuellen Eliten in das NS-Regime involviert waren. Diese Diskussion kann und soll hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Festgehalten werden muss, dass diese Debatten nicht von den Betroffenen selbst angestoßen wurden, sondern zumeist von den nachfolgenden Generationen der eigenen Zunft. Ein eindrucksvolles Beispiel ist hier die Geschichtswissenschaft. Auf dem Frankfurter Historikertag im Jahr 1998 gab es eine Sektion „Deutsche Historiker im Nationalsozialismus“. Hierin wurde die Zunft „auf eine schmerzhafte Weise mit der Geschichte der eigenen Disziplin konfrontiert“. Aufgrund neuerer Forschungen konnte belegt werden, dass „sich eine größere als bisher vermutete Zahl von Historikern dem Nationalsozialismus angedient“ hatte. Zu ihnen zählten mit Theodor Schieder, Werner Conze und Karl Dietrich Erdmann auch sehr prominente Vertreter des Fachs. Selbst Hans Rothfels, jüdischer Historiker und deshalb zur Emigration gezwungen, der aber nach dem Krieg zurückkehrte und – wie bereits erwähnt – mit Theodor Eschenburg über einen langen Zeitraum gemeinsam die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte herausgab, geriet in den Fokus kritischer Stellungnahmen. Die nunmehr eröffnete Diskussion um die politische Vergangenheit der Gründungsväter der Politikwissenschaft ist vor diesem Hintergrund nicht überraschend. Deren Umgang mit der eigenen Vergangenheit im NS-Regime war nicht viel anders als der ihrer Kollegen aus anderen Disziplinen. So hat auch – um noch einmal ein Zitat von Hans-Peter Schwarz aufzugreifen – Theodor Eschenburg dazu geneigt, „die zwölf Jahre [der NS-Diktatur] eher auszublenden als hell anzustrahlen“. Lange Jahre setzte er sich mit seiner Tätigkeit in dieser Zeit nur verschlüsselt auseinander, indem er über andere schrieb, deren Situation im Dritten Reich er ähnlich einschätzte wie die eigene. Erst in den Interviews mit Joachim Fest und Wolf Jobst Siedler in der ersten Hälfte der 1980er Jahre äußerte er sich auf Befragen über das eigene Erleben. Dies geschah bei weitem detaillierter, als aus dem posthum veröffentlichten zweiten Band der Erinnerungen hervorgeht. So finden sich hierin z. B. keine Hinweise auf den Erwerb einer „anmutigen Villa“ in Berlin Ende der 1930er Jahre, zu der sich Eschenburg im Interview geäußert hatte. Er habe die Villa, so Eschenburg, von dem jüdischen Rechtsanwalt Ernst Wolff gekauft, „ganz ordnungsgemäß, ohne einen Pfenning zu drücken“. Hans-Joachim Lang hat diesen Vorgang anhand etlicher schriftlicher Überlieferungen und mündlicher Befragungen von Zeitzeugen eingehend untersucht und hält die Schilderung von Eschenburg für glaubwürdig. Bestätigt werden die Schlussfolgerungen Langs durch ein Schreiben von Eschenburg an Roland Risse aus dem Jahr 1955, in dem er angibt, das Haus in Berlin zu einem Preis von 85.000 Reichsmark erworben zu haben. Der Preis lag mit ca. 43 % deutlich über dem damaligen Einheitswert von 59.300 Reichsmark. Dies war erheblich mehr, als zu dieser Zeit z. B. in Köln für arisiertes Privateigentum gezahlt wurde. Der Notar-Vertrag wurde im Juni 1939 abgeschlossen. Da der Voreigentümer Ernst Wolff zu dieser Zeit bereits in London lebte, handelte an seiner Stelle als Generalbevollmächtigter der Rechtsanwalt Dr. Georg Maier. Dieser war ein entschiedener Regimegegner, der ein enges Verhältnis zu Ernst Wolff besaß. Aber auch mit Eschenburg war er gut bekannt, da Maiers Frau in dessen Büro arbeitete. Dies ist ein Beispiel dafür, dass Eschenburg jüdische Mitbürger auch in der Zeit, als der Verfolgungsdruck zunahm, fair zu behandeln versuchte. Unter diesem Gesichtspunkt verlangt sein Verhalten im von Eisfeld, Bethke und Offe skandalisierten Arisierungsfall von 1938 möglicherweise eine neue Interpretation. Dies gilt umso mehr, als mit dem Rechtsanwalt Carl Langbehn ein Mann eine maßgebliche Rolle in diesem Verfahren spielte, den Eschenburg kannte und der einer größeren Anzahl von Juden in diesen Jahren die Ausreise ermöglichte. Die Auseinandersetzung des Tübinger Politologen mit dem NS-Regime beschränkte sich jedoch nicht auf die bisher vorgestellten Betrachtungen persönlicher Erfahrungen und Handlungen, sei es an Beispielen von Amtsträgern, die Eschenburg persönlich kannte, oder dem eigenen Erleben. Wichtiger ist, dass er in seiner Eigenschaft als Mitherausgeber der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte gerade in den 1950er Jahren viel zur Verbreitung von Forschungsbeiträgen über das NS-Regime beigetragen hat. Darüber hinaus hat er selbst wiederholt zur Feder gegriffen und insbesondere mehrere Dokumentationen eingeleitet und veröffentlicht531. Desweiteren ergibt eine Durchsicht der Akten im Hausarchiv des Instituts für Zeitgeschichte, in welch starkem Maß sich Eschenburg an der Überarbeitung der zur Veröffentlichung in den Vierteljahrsheften eingereichten Manuskripte beteiligte und auch damit einen wesentlichen Beitrag zur Geschichtsschreibung über das Dritte Reich leistete. Seine Auseinandersetzung mit dem politischen System der Bundesrepublik ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Dies hat Claus Offe nicht erkannt, dessen Stellungnahme zu Eschenburg nicht nur in dieser Hinsicht von großer Arroganz und Oberflächlichkeit zeugt. Auch seine Attacke auf den „institutionenpflegerischen“ Ansatz Eschenburgs ist durch Voreingenommenheit gekennzeichnet. Es hätte ihm gut angestanden, bei Ralf Dahrendorf nachzuschlagen, ehe er seine Philippika über Eschenburg vom Stapel gelassen hätte. Der große deutsch-britische Liberale hatte erkannt, dass sich Eschenburg als Wächter der Institutionen betrachtete. Dies hat Ralf Dahrendorf in dem Satz zusammen gefasst: „Wenn Staat und Gesellschaft dauern und dauerhaft Freiheit verkörpern sollen, dann müssen Institutionen verstanden, im Grundsatz akzeptiert, immer neu erörtert, nach geltenden Regeln verändert werden.“ In diesem Zusammenhang lohnt es sich, noch einmal auf das Interview mit dem Spiegel aus dem Jahr 1969 zurück zukommen. Denn hierin hatte Eschenburg nicht nur seine Äußerungen vor der Verwaltungsakademie in Heilbronn über eine „Diktatur auf Zeit“ erläutert, sondern sich für eine „Totalrevision der Verfassung“ ausgesprochen. Hiermit intendierte Eschenburg jedoch nicht die Beseitigung der parlamentarischen Demokratie, zu der er sich expressis verbis bekannte. „Man kann nicht Demokratie wollen“, so seine Feststellung, „und die systembedingte Umständlichkeit ihrer Entscheidungsprozesse verdammen.“ Eschenburg wollte auch keine „Totaländerung“ des Grundgesetzes, sondern eine „Überprüfung der ganzen Verfassung“. Er begründete dies damit, dass notwendige „sukzessive Einzeländerungen zu einem Flickenteppich“ würden. Im weiteren Verlauf des Interviews wurde deutlich, dass es Eschenburg im Wesentlichen um die „Erhöhung der Effektivität“ des Regierens ging. Materiell liefen seine Vorstellungen darauf hinaus, ein „kleineres Regierungskollegium“ (Bezug zu Alfred Weber) zu schaffen, die Gesetzgebung zu rationalisieren, die Wahlperiode des Bundestags ebenso zu verlängern wie die Amtsdauer des Bundespräsidenten. Außerdem setzte sich Eschenburg für eine Parlamentsreform sowie eine Finanzund Bildungsreform ein, und er hielt eine Reduzierung der Beamtenstellen für notwendig. Alle diese Vorschläge begründete Eschenburg mit einem funktionalistischen Denkansatz, der die „Leistungsfähigkeit des für die Gesellschaft funktionierenden Staates“ in den Mittelpunkt stellte. An keiner Stelle dieses Interviews ist ein Hinweis enthalten, dass Eschenburg in diktatorischen Kategorien dachte. Er war ein dezidierter Anhänger des parlamentarischen Systems, obwohl er dessen Schwerfälligkeit bedauerte, hieran aber nichts zu ändern sah. Eschenburg war ein konservativer Demokrat, dessen Vorstellungen heute in mancher Beziehung nicht mehr zeitgemäß erscheinen mögen. Aber in den 1950er und 1960er Jahren hatte er eine wichtige Funktion als „Lehrer der Demokratie“, als jemand, der in seinen Kolumnen in Zeitungen, vor allem in der Zeit, eine Wissenschaft unter das Volk brachte, die jedermann verstand. So lernte das Volk der frühen Bundesrepublik Demokratie. Insofern hat Eschenburg einen wesentlichen Beitrag zur Fundierung des demokratischen Systems der Bundesrepublik geleistet. Diese Leistung ist bei weitem höher zu bewerten als die Tatsache, dass Eschenburgs im Dritten Reich am Funktionieren des Systems mitgewirkt hat, ohne indessen – nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen – wirklich Schuld auf sich geladen zu haben. Zudem bestehen keine Zweifel daran, dass er ein Gegner der Nationalsozialisten gewesen ist. Dies bestätigt nicht zuletzt seine Aufnahme in die von den Amerikanern erstellte „Weiße Liste“ von Personen, die Ende 1944 fertig gestellt wurde und die Namen der Personen enthielt, die mit den Nationalsozialisten nicht paktiert hatten oder gar als deren Gegner galten. Im Eintrag über Eschenburg wird festgehalten, dass er anfangs zu kleinen Kompromissen mit dem Regime neigte und der SS beigetreten sei. Diese habe er später verlassen und sei ein heftiger NS-Gegner geworden534. Der Umgang mit seiner Vergangenheit im Dritten Reich nach 1945 mag vielen heute als ungenügend erscheinen. Der Tübinger Politologe hat sich in dieser Hinsicht aber nicht viel anders verhalten als die meisten seiner intellektuellen Zeitgenossen. Im Unterschied zu vielen von diesen, die ebenfalls durch ihre Mitwirkung im Dritten Reich belastet waren, sich nach 1945 aber im linken politischen Spektrum positionierten und voller Selbstgerechtigkeit über diejenigen urteilten, die im NS-Regime „mitgemacht“ hatten, sind von Eschenburg aus der Zeit vor 1933 oder für die Jahre des Dritten Reiches keinerlei pronazistische schriftliche Äußerungen überliefert. Wiederholt werden muss an dieser Stelle jedoch noch einmal, dass Eschenburgs Plädoyer für eine Vetoposition der Erlebnisgeneration bei der Beurteilung über die Vorgänge im Dritten Reich zurückzuweisen ist. Der „Fall Eschenburg“ zeigt beispielhaft die Schwierigkeit der historischen Urteilsbildung über das Leben derjenigen, die im NS-Staat zum Funktionieren des Systems beigetragen haben. Hier ist eine sorgfältige Abwägung nötig, die die damaligen Zeitumstände in die Betrachtung einbezieht. Dies gilt auch für die Bewertung der Frage, wie die Betroffenen nach dem Ende des Regimes mit der eigenen Vergangenheit umgegangen sind. Schließlich haben die Ausführungen gezeigt, wie notwendig es ist, den Vorwurf der Diktaturanfälligkeit, der Eschenburg gemacht worden ist, einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen, die sowohl die Zeit vor 1933 als auch nach 1945 berücksichtigt. Es versteht sich von selbst, dass alle Bewertungen auf der Grundlage aller erreichbaren Quellen abgegeben werden, die einer sorgsamen Interpretation bedürfen. Seit Ausgang des Jahres 2011 debattiert die Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft darüber, ob der von ihr vergebene Wissenschaftspreis nicht mehr nach Theodor Eschenburg benannt werden soll. Für einen anderen Namensgeber haben denn auch dezidiert Hannah Bethke und Claus Offe plädiert. Es hat den Anschein, dass die DVPW eine entsprechende Entscheidung schon bald treffen will. Darauf deutet ein Artikel in der FAZ vom 6. März 2013 hin, in dem als Namensgeber Ernst Fraenkel, Ossip K. Flechtheim oder Wolfgang Abendroth genannt werden. Es sei dahin gestellt, ob diese Entscheidung gerechtfertigt ist. Der Artikel von Hans-Peter Lang über „Eschenburg, das Dritte Reich und die Juden“ und auch der vorliegende Beitrag zeichnen ein Bild von Theodor Eschenburg, das eine solche Namensänderung als vorschnell erscheinen lässt. Dies hat Hans-Peter Lang in einem Leitartikel im Schwäbischen Tagblatt vom 27. April 2013 noch einmal betont und als Begründung hierfür die Mängel des Gutachtens von Hannah Bethke genannt. Theodor Eschenburg ist nicht der erste IfZ-Repräsentant, der wegen seiner Vergangenheit in die Kritik geriet; vor ihm standen bereits Martin Broszat und Hans Rothfels im Zentrum leidenschaftlicher Debatten. Das Institut für Zeitgeschichte bemüht sich seit langem um einen offenen Umgang mit solchen „Fällen“. Hans Woller und Jürgen Zarusky, die beiden hauptverantwortlichen Redakteure der Vierteljahrshefte, nehmen deshalb den jüngst publizierten Beitrag von Udo Wengst über Eschenburg genau unter die Lupe. Ihr Appell für eine kritische Revision der alten Eschenburg-Bilder ist zugleich ein Plädoyer für ein umfassendes Forschungsprojekt zur Geschichte des Instituts für Zeitgeschichte. Hans Woller und Jürgen Zarusky: |
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