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Theodor Eschenburg (II): „Der innere Widerstand gegen ein totalitäres Regime verlangte eben besondere Verhaltensweisen“Table of Contents:
[Erstveröffentlichung:Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 61 (2013), S. 522-542. Wiederabdruck mit freundlicher Genehmigung des Metropol-Verlags (Friedrich Veitl).] „Der innere Widerstand gegen ein totalitäres Regime verlangte eben besondere Verhaltensweisen, die man nicht isoliert beurteilen darf.“ Theodor Eschenburg, Globke im Sturm der Zeiten, in: DIE ZEIT, März 1961 Nachwirkungen eines AufsatzesVor zwei Jahren erschien in der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG) ein kritischer Beitrag über Theodor Eschenburg, der neue Aktenfunde verarbeitete. Belegt wurde dort, dass Eschenburg als Dienststellenleiter der Reichsgruppe Industrie 1938 mit einer „Arisierung“ – dem Zwangsverkauf eines Unternehmens im Rahmen der „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft – befasst gewesen war. In der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft löste der Aufsatz – so der Vorsitzende Hubertus Buchstein im DVPW-Rundbrief – Reaktionen aus, wie sie „schwerlich unterschiedlicher“ hätten sein können. Das hing nicht zuletzt damit zusammen, dass die DVPW seit 2003 als Auszeichnung für ein politologisches Lebenswerk einen Preis vergibt, den sie nach Theodor Eschenburg benannt hat. Auf Initiative Buchsteins beauftragte der DVPW-Vorstand die Greifswalder Politologin Hannah Bethke mit der Erstellung eines Gutachtens über „Theodor Eschenburg in der NS-Zeit“. Für den Tübinger Politologenkongress im September 2012 wurde ein Sonderplenum zum Thema „Deutsche Nachkriegspolitologen in der NS-Zeit“ angesetzt, das sich mit Theodor Eschenburg, Michael Freund und Arnold Bergstraesser beschäftigen sollte. „Ich rede so lange, wie ich will“, beschied der Eschenburg-Schüler Gerhard Lehmbruch bei dem Tübinger Kongress Hubertus Buchstein, der dieses Sonderplenum moderierte, unter dem ungläubigen Gelächter der Zuhörer. Der DVPW-Vorsitzende hatte Lehmbruch ermahnt, das Zeitlimit einzuhalten, das für jeden der fünf Podiumsteilnehmer/innen galt. Zuvor hatte Lehmbruch einen „schwere[n] Fehler“ eingeräumt. In seinem Nachruf auf Eschenburg konnte man 1999 lesen, Eschenburg sei in die – verglichen mit der SA – „vornehmere“ Reiter-SS eingetreten und habe sie im Übrigen wieder verlassen, „bevor noch die SS bei der Röhm-Affäre ins Rampenlicht geriet“.292 Beides, die unzutreffende SS-Formation und die falsche Zeitangabe, musste attraktiv erscheinen (die Reiter-SS war als einzige SS-Gliederung im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess nicht zur verbrecherischen Organisation erklärt worden). In Tübingen teilte Lehmbruch mit, er habe dies „mit einer anderen Geschichte durcheinander [ge]bracht, wo der Erzähler bei der Reiter-SS war. […] Es war sicher ein schwerer Fehler, dass ich danach nicht noch einmal recherchiert habe“.293 Der Hamburger Politologe Jens Hacke hatte Lehmbruchs Version noch 2011 übernommen – im selben Jahr, in dem der ZfG-Aufsatz erschien.294 Während des Wortwechsels, der auf seinen Regelverstoß folgte, stieß Lehmbruch nach: „Wollen Sie der Diskussion über unsere Fachgeschichte auf diese Weise aus dem Weg gehen?“ Nichts hätte Buchstein ferner liegen können, wie seine vorausgegangenen Aktivitäten belegen. In ihrem Gutachten, das sie zum Kongressbeginn vorlegt hatte, zog Bethke die Schlussfolgerung, Eschenburg habe zwar bei dem „Arisierungs“vorgang 1938 „keine maßgebende Rolle“ gespielt. Doch „der entscheidende Punkt“ sei „nicht – oder nicht nur – die ‚Arisierungsmaßnahme'“. Aus dem Archivmaterial werde „klar ersichtlich“, dass Eschenburg „von 1933 bis 1945 als industrieller Geschäftsführer reibungslos funktioniert hat und offenbar keine Schwierigkeiten hatte, sich den Erfordernissen der NS-Diktatur anzupassen“. Weder Hannah Bethke noch den vorrangigen Adressaten ihres Gutachtens war zu diesem Zeitpunkt gegenwärtig, dass Ralf Dahrendorf kurz vor seinem Tod zu einem fast identischen Ergebnis gelangt war. In einem Kapitel seines letzten Buchs „Versuchungen der Unfreiheit. Die Intellektuellen in Zeiten der Prüfung“, überschrieben „Die läßliche Sünde der Anpassung“, nannte er den zweiten Band von Eschenburgs Autobiografie, betitelt „Letzten Endes meine ich doch“, „geradezu ein Lehrbuch der Anpassung, wenn nicht des Mitläufertums“. Dass Eschenburg „das Engagement [gemeint: am aktiven Beobachten der Zeit] aus Opportunitätsgründen suspendieren konnte“, zeige „seine Schwierigkeiten mit dem Mut des Einzelkampfes um Wahrheit“. Dahrendorf stufte dies, wie erwähnt, unter dem NS-Regime als „läßliche Sünde“ ein und fügte aus seinem Kenntnisstand hinzu: „Es gibt keine Taten, die ihm zur Last liegen.“ Bethke schloss, die Akten aus dem Nachlass bestätigten außerdem die Kritik, dass Eschenburg „sich auch nach 1945 diesem Teil seiner Vergangenheit nicht gestellt“ habe. Mit Blick auf den Theodor Eschenburg-Preis der DVPW plädierte sie „für eine Abschaffung des Preisnamens“. Dabei gehe es „nicht um eine pauschale Verurteilung Eschenburgs, sondern darum, welches Zeichen die DVPW sowohl hinsichtlich ihres jetzigen Standorts als auch mit Blick auf ihre Fachgeschichte setzen will“. Ihr Plädoyer verband Bethke mit der Rüge, bei der Schaffung des Preises 2002 sei eine „Selbstreflexion“ der Disziplin „versäumt“ worden. Fast gleichzeitig mit Hannah Bethkes Gutachten erschien ein thematisch einschlägiger Beitrag von Anne Rohstock (Universität Luxemburg) zu dem vom Institut für Zeitgeschichte herausgegebenen Band „Gesichter der Demokratie“. Rohstocks Fazit: „Eschenburg war seit den 1950er Jahren darum bemüht, seine keinesfalls über jeden Zweifel erhabene politische Vergangenheit zu rechtfertigen, zu glätten, anzupassen und schließlich auch neu zu erfinden.“ Rohstock teilte Jens Hackes Auffassung, dass Eschenburg „sich erst 1945 zu einer vorbehaltlosen Anerkennung der Demokratie durchgerungen“ habe. Dieser Kenntnisstand veranlasste Claus Offe als vierten Eschenburg-Preisträger – nach Gerhard Lehmbruch, Helga Haftendorn und Wilhelm Hennis –, auf dem Tübinger DVPW-Kongress die Ehrung zwar „mit Freude“ zu akzeptieren, jedoch „Zweifel“ im Hinblick auf den Namensgeber anzumelden.301 Allerdings durchaus nuancierte Zweifel, denn Offe wies darauf hin, dass dort, wo es nicht möglich sei, aus den Handlungskontexten Gründe und Motive der Akteure zu erschließen, „vom heutigen Beobachter getroffene Beund Verurteilungen Züge des Wohlfeilen und Pharisäischen an sich haben“ könnten. Deshalb seien die Auskünfte „entscheidend“, die die Akteure über sich selbst und ihr Handeln rückblickend gegeben hätten. Diese aber seien bei Eschenburg nicht so ausgefallen, „dass man sie als respektabel, gar vorbildlich qualifizieren möchte“. Der Empfehlung des Gutachtens von Hannah Bethke im Hinblick auf den Preisnamen schloss Claus Offe sich ausdrücklich an. Über die Beibehaltung des Theodor Eschenburg-Preises will die DVPW im Herbst 2013 entscheiden. Die für November 2012 geplante turnusmäßige Eschenburg-Vorlesung am Tübinger Institut für Politikwissenschaft sagte der eingeladene Direktor des Kölner Max Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung, Wolfgang Streeck, ab: Er befürchte, sie könne als „Parteinahme“ für eine Beibehaltung des Preises aufgefasst werden. Offes Rede wurde in einem Teil der Presse als „Eklat“ gewertet, obwohl der Begriff auf Lehmbruchs vorherigen Auftritt eher gepasst hätte. Eine ganze Journalistengeneration war durch Eschenburg nicht unbeeinflusst geblieben. Journalisten, insbesondere die der Zeit, hatten ihn zum „praeceptor Germaniae“ stilisiert (Marion Gräfin Dönhoff), zum „Gewissen der Nation“ (Theo Sommer). Doch die Zeit hielt sich jetzt bedeckt. Den eigenwilligsten Artikel unter der fantasievollen Überschrift „Der gerupfte Staatsrat“ verfasste stattdessen Willi Winkler in der Süddeutschen Zeitung. Zwar räumte er eine Neigung Eschenburgs ein, „sich nach der Macht zu richten und an die Mächtigen zu halten“, und er wurde auch konkret: „Bereitwillig“, so Winkler, habe Eschenburg sich „einspannen“ lassen, „als es um die Reinwaschung“ Hans Globkes gegangen sei. Denn – so zitierte er Gerhard Lehmbruch – „Globke war seine Möglichkeit, an Adenauer heranzukommen“. Doch nicht etwa Eschenburg, sondern seinen Kritiker Offe nannte Winkler mehrfach ebenso betont wie ironisch einen „ehrenwerten Mann“ – dergestalt Antonius in Shakespeares „Julius Cäsar“ zitierend, der nicht aufhört zu unterstreichen, Brutus sei ein „ehrenwerter Mann“, und Roms Bürgern damit doch das genaue Gegenteil suggerieren möchte. Dem einen oder anderen derer, die bei Eschenburg studiert hatten, die er promoviert oder habilitiert hatte (gelegentlich beides), die sich nun zur Verteidigung um das „Denkmal“ ihres Lehrers scharten, kam nicht nur, wie Lehmbruch, das Gespür für die Einhaltung von Spielregeln abhanden. Auch inhaltliche Maßstäbe litten Schaden. Sibylle Krause-Burger, Kolumnistin der Stuttgarter Zeitung, tat so, als hätten Eschenburgs Kritiker von ihm verlangt, seinerzeit Widerstand zu leisten, was ihr den Affront ermöglichte: „Jeder Offe ein kleiner Stauffenberg. Klar doch! Mir erscheint es allerdings viel wahrscheinlicher, dass gerade solche Charaktere auch damals schon dem Zeitgeist gehuldigt und ihr Fähnchen in den Wind gehängt hätten.“ Ekkehart Krippendorff legte Offe eine „öffentliche selbstkritische Korrektur“ nahe. Den ZfG-Aufsatz kanzelte er als „Denunziation“ ab – ein beliebtes Abwehrklischee westdeutscher „Vergangenheitspolitik“. Gerhard Lehmbruch erhob den Vorwurf gegen seine Fachkollegen, bei ihnen sei eine Generation „zum Zuge“ gekommen, „der jeder lebensgeschichtliche Bezug zu jener Vergangenheit abhandengekommen“ sei – eine bemerkenswerte Absage an die Nachbardisziplin Geschichte im Allgemeinen wie an eine Generation von Historikern (Norbert Frei, Ulrich Herbert, Michael Wildt) im Besonderen. Zum unguten Schluss bemühte Hans-Peter Schwarz ausgerechnet Ernst Jüngers Satz, dem „Zeitalter des Anstreichers“ sei „das der Anbräuner“ gefolgt. Er rekurrierte damit auf jenen Jünger, zu dessen Markenzeichen herabsetzende Ausfälle gegen seine auserkorenen (vornehmlich „liberalen“) Gegner von jeher gehört hatten: gegen die „Anbräuner“ der Bundesrepublik; gegen die „geistigen Oberkellner“ der Weimarer Republik, gegen „den“ (!) „Zivilisationsjuden“ als die Gestalt, in welcher der „Meister aller Masken“, „der“ (!) Jude, „gefährlich, ansteckend, zerstörend“ geworden sei. Selbst erfolgreiche Angriffe liberaler Opponenten, so Jünger, kämen darum bloß einer „äußerlichen Desinfektion“ gleich. Das waren Wortbilder, mit denen Jünger, inklusive Anleihen bei der Metaphorik der Schädlingsbekämpfung, seinen Beitrag zur Semantik der Judenfeindschaft lieferte. Mit ihnen hatte Schwarz sich, als er ehedem über den „konservativen Anarchisten“ Ernst Jünger schrieb, nur unzureichend auseinandergesetzt. Henning Ottmann kommt das Verdienst zu, vor Kurzem an Jüngers antijüdisches Pamphlet erinnert zu haben, dem sie entstammen – eine Polemik, die wie Dutzende anderer Texte (ohne irgendeinen Hinweis) in Jüngers sogenannten Sämtlichen Werken fehlt. Hier offenbarten sich Reaktionsweisen, die belegten, wie wenig souverän der Umgang mit der NS-Vergangenheit immer noch – und immer wieder – ausfallen konnte, sobald an tief verankerte persönliche Loyalitäten gerührt wurde. Freilich existierte dazu schon ein Lehrstück: Die Auseinandersetzung um Karl Dietrich Erdmann im Fach Geschichte, anhand des Jahrgangs 1997 der Zeitschrift Geschichte in Wissenschaft und Unterricht (Ausgaben April und Juli/August) ohne Mühe nachvollziehbar: In einer quellengestützten Studie war nachgewiesen worden, dass Erdmann zeitweise (vorrangig 1937/38 in einem Schulbuch) nationalsozialistische Propaganda betrieben hatte – im Gegensatz zu seinem nach 1945 verbreiteten Selbstund Fremdbild. Schüler Erdmanns reagierten emotional bis abwertend, an der Spitze Eberhard Jäckel: „Dieses Buch [will] im Grunde nur denunzieren.“ Dem hielt Winfried Schulze, der zu der Untersuchung das Vorwort beigesteuert hatte, Überlegungen entgegen, dass ihm trotz „zeitliche[r] Distanz“, „vermutete[r] Geringfügigkeit der ‚Schuld'“ und angesichts des „wichtigen Beitrags [Erdmanns] zum demokratischen Neuaufbau der Bundesrepublik“ eine Darstellung des historisch korrekten Sachverhalts „unbedingt notwendig“ erscheine. Die Lektüre dieser Überlegungen lohnt auch und gerade im Zusammenhang mit der Debatte um Eschenburg. „Von Hitler zu Stresemann bekehrt“Viel hätte nicht gefehlt, und Theodor Eschenburg wäre bereits 1930 zur Politikwissenschaft gestoßen: Nachdem, eingeleitet durch Reichsaußenminister Gustav Stresemann, die Buchfassung seiner Dissertation unter dem Titel „Das Kaiserreich Am Scheideweg: Bassermann, Bülow und der Block“ erschienen war, schlug die DHfP – wie in dem ursprünglichen ZfG-Aufsatz erwähnt – dem Politischen Kolleg vergeblich vor, eine wissenschaftliche Arbeitsstelle einzurichten und mit Eschenburg zu besetzen. Zu der Beziehung zwischen Stresemann und Eschenburg existiert ein ungewöhnliches Zeugnis, verfasst von einer mindestens ebenso außergewöhnlichen Zeitgenossin. Entdeckt wurde es von Anne Rohstock. 1930, ein Jahr nach dem Tod des Politikers, erschien die Biografie „Stresemann. Vom Werden einer Staatsidee“. Verfasserin war Antonina Vallentin, deren Mädchenname Antonina („Tosia“) Silberstein lautete. Geboren 1893 als Tochter polnisch-jüdischer Eltern in Lwow (Lemberg), lebte sie seit dem Ersten Weltkrieg in Berlin. Sie arbeitete als Journalistin (etliche Jahre für den Manchester Guardian) und Publizistin, unterhielt einen Salon, korrespondierte regelmäßig mit Schriftstellern wie André Malraux, H. G. Wells, Rilke, Benn, Feuchtwanger, Stefan Zweig, Heinrich, Thomas und Klaus Mann. 1924 begegnete sie Stresemann (der ihr im Jahr darauf ein Foto mit der Inschrift „Seiner treuen Sekundantin in Deutschland“ widmete) und fungierte hinfort als seine – modern gesprochen – Public Relations-Agentin. Das Schlusskapitel der Stresemann-Biografie spiegelt den Eindruck, den die hasserfüllte Hetze der Hugenberg-Presse während der Agitation für das „Volksbegehren gegen den Young-Plan“ bei Vallentin hinterließ. Nach Stresemanns Tod verließ sie Deutschland, ging nach Paris und „betrachtete sich seither als Exilantin“ (Koszyk). Im selben Jahr heiratete sie in zweiter Ehe den Schriftsteller Julien Luchaire. 1940 veröffentlichte sie die Dokumentation „Les atrocités allemandes en Pologne“. Mit ihrer Tochter aus erster Ehe überlebte sie im zunächst unbesetzten Teil Frankreichs, wo es beiden gelang, nach dem Einmarsch deutscher Truppen unterzutauchen. Vallentin starb 1957 in Paris. Theodor Eschenburg widmete sie anderthalb Seiten ihrer Stresemann-Biografie in der Absicht, den „Kampf um die Seele des deutschen Studenten“ zu illustrieren, „den Gustav Stresemann gegen die Verführung der Rechten ausfocht“. Vallentin zitierte Eschenburg – den sie ohne Umschweife dem „Kreise der Rechtsradikalen“ zuordnete, bevor Stresemann ihn „von Hitler weg zu sich selbst bekehrte“ – mit Sätzen wie: „Wir hassten [die Republik] nicht, sondern wir verachteten sie. […] Wir jubelten im November 1923 Hitler zu. Wir erhofften alles von der Macht der Generäle […].“ Eschenburg hatte sein Studium im Sommer 1924 an der Universität Tübingen begonnen. Er trat der schlagenden Verbindung Germania bei, die, wie Tübingens übrige Korporationen, seit 1919 keine „Juden und Abkömmlinge von Juden“ mehr aufnahm. Im Wintersemester 1924/25 wurde er zum Tübinger Vorsitzenden des Hochschulrings deutscher Art (HdA) gewählt. Der HdA, der „durch seine weit gesteckten und intensiven Aktivitäten […] einen kaum zu unterschätzenden Einfluss auf die Tübinger Studentenschaft aus[übte]“, vertrat – nicht nur an dieser Universität – einen „aggressiven Nationalismus mit stark völkischer Prägung“. Der als Bildungsarbeit deklarierte Einsatz des HdA galt nicht etwa der „undeutschen“ Demokratie, sondern dem Grenzund Auslandsdeutschtum – der „Grenzlandarbeit“ in Form von Vorträgen, Debattenabenden, Studienreisen in „völkisch gefährdete Gebiete“. Kennzeichnend für das Universitätsklima war nicht minder, dass es „in Tübingen nach 1933 weniger Entlassungen gab als an jeder anderen deutschen Universität“, denn „der Lehrkörper der Tübinger Universität war zum damaligen Zeitpunkt längst ‚judenfrei'. […] Die Professorenschaft selbst […] hatte schon zu Republikzeiten dafür gesorgt, dass keine Professur mit einem jüdischen Bewerber besetzt wurde“. Bevorzugter akademischer Lehrer Eschenburgs, der einzige, zu dem sich „engere persönliche Beziehungen […] ergaben“, war der Historiker Johannes Haller. Hallers „nationale Leidenschaft“ äußerte sich in seiner prononciert „antidemokratischen Haltung“, die – wie Eschenburg rückblickend einräumte – „aus ihrer Verachtung gegenüber der Republik, deren Regierungen und ihrer Politik kein Hehl machte“. 1932 wechselte Haller zur NSDAP: In einem Aufruf („Schutz unserer Kulturgüter vor dem Kulturbolschewismus mit allen seinen gefährlichen Zersetzungserscheinungen“) unterstützte er Alfred Rosenbergs „Kampfbund für deutsche Kultur“; zur Reichstagswahl warb er für „nationalsozialistische Führung im Staate“, von der er „die Rettung deutschen Volkstums“ erwartete. „Zur militärischen Ausbildung“ organisierte Theodor Eschenburg sogleich „ein Kleinkaliberschießen, an dem sich alle Verbindungen beteiligten“. Im folgenden Semester war er verantwortlich für die Verbreitung jenes gegen einen geplanten Vortrag des deutsch-jüdischen Heidelberger Privatdozenten Emil Julius Gumbel gerichteten Plakats, das die in der ZfG vor zwei Jahren bereits geschilderten, als „Lustnauer Schlacht“ bezeichneten studentischen Krawalle auslöste. Redefreiheit für den angeblich „eingewanderten Ostjuden“, so die Tübinger Zeitung drei Tage später (Gumbel war in München geboren), schloss „politische Bildung“ beim HdA offenkundig nicht ein. Und auch die Burschenschaft Germania, der Eschenburg angehörte, legte nach, „wer in ‚ehrund würdeloser Weise' das deutsche Volk und seine Gefallenen beleidige, der habe sein Recht zu öffentlichem Auftreten verwirkt“. Eschenburgs Aktivität als HdA-Vorsitzender, das studentische und professorale Umfeld, in dem er sich bewegte, lassen erkennen, was sein von Antonina Vallentin zitiertes Eingeständnis ohnehin nahelegt: Er agierte an der Universität Tübingen als Gegner der Republik. In seinem Beitrag zu der Tübinger Ringvorlesung „Deutsches Geistesleben und Nationalsozialismus“ bezeichnete er 1965 die „Lustnauer Schlacht“ selbst als „antidemokratische“ Kundgebung, ohne freilich seine Mitverantwortung dafür offenzulegen. Dass er ausgerechnet an derselben Stelle behauptete, „das politische Klima an der Universität sei […] relativ milde“ gewesen, er selbst habe „zumindest seit seinem dritten Semester die republikanisch-demokratische Staatsordnung […] bejaht“, entspricht nicht den Tatsachen. In beiden Behauptungen spiegelt sich vielmehr Eschenburgs nachträgliches, von Rohstock in dem oben zitierten Urteil kritisiertes Bemühen um „Glättung“ seiner politischen Vergangenheit. Diese Feststellung gilt ebenso für den ersten Band von Eschenburgs Erinnerungen. Dass der Tübinger HdA nicht völkisch orientiert gewesen sei, sondern „vielmehr der Deutschnationalen Volkspartei nahe“ gestanden habe, trifft als Gegensatz nicht zu. Es kann allenfalls in dem Sinn gelesen werden, dass die DNVP selbst zu einem erheblichen Teil völkisch (zunehmend auch antisemitisch) geprägt war. Von Kleinkaliberschießen ist bei Eschenburg keine Rede. Stattdessen nimmt er wiederum nachträglich den Versuch für sich in Anspruch, „politische Bildung“ in der Bedeutung von „Staatsbürgerkunde“ zu betreiben, den HdA also gewissermaßen „um[zu]funktionieren“. Dazu schrieb er selbst zum Sommersemester 1926 im Tübinger Universitätskalender/Hochschulführer: „Mehr als fünf Jahre politischer Tätigkeit des Hochschulrings haben dazu geführt, dass das Streben nach nationaler Gesinnung innerhalb seiner Mitglieder […] eine Selbstverständlichkeit geworden und daher eine entsprechende Propaganda […] nicht mehr nötig ist. […] Die nationalpolitische Propagandatätigkeit des H. d. A. hat also heute ihren größten Wirkungsgrad erreicht, ja sie ist heute vielfach als überflüssig zu bezeichnen.“ Gänzlich erfunden ist Eschenburgs Behauptung, er habe als HdA-Vorsitzender„durch ein Plakat an den Anschlagsäulen“ lediglich dafür geworben, „aus Protest der Versammlung mit Gumbel fernzubleiben“. Nicht die Studentenschaft war zum Boykott aufgefordert worden, sondern Gumbel zur Absage seines Vortrags. 1926 wechselte Eschenburg an die Universität Berlin. Er suchte, wie Antonina Vallentin ihn zitiert, nach „eine[r] Persönlichkeit, in der wir endlich wieder einen Führer sahen“, weil sie ein „positive[s] Programm“ bot. Und er war auf der Suche nach einem Promotionsthema. Beiden Zielen kam die politische und persönliche Annäherung an Gustav Stresemann entgegen. Eschenburg war anwesend, als Stresemann im Sommer 1926 vor dem Verein Deutscher Studenten seine Politik in dem „vollständigste[n] und ausführlichste[n] Plädoyer, das er je halten sollte“ (Vallentin), auf den Nenner brachte: „Stärkung unseres eigenen volklichen Lebens durch die Förderung friedlicher Verständigung“. Die Annäherung an dieses Programm dürfte Eschenburg vor dem Hintergrund seines Engagements in Burschenschaft und HdA, auf das er mit „Befriedigung“ zurückblickte, erleichtert worden sein durch Stresemanns außenpolitische Strategie, die auf eine Revision von Versailles keineswegs verzichten wollte. Stresemanns Absichten gingen dahin, zwar „die Westgrenze des Reiches anzuerkennen, aber Polen jede Garantie der im Versailler Vertrag festgelegten Grenze zu verweigern“. In der Absicht, längerfristig eine Revision der deutschen Ostgrenzen zu erreichen, setzte er „ebenso wie die Politiker der Deutschtumsorganisationen auf die Erhaltung der deutschen Minderheit in den Abtretungsgebieten, um dort ihre Abwanderung oder Integration zu verhindern“. Als zusätzliche „Offenbarung“ dieser Phase empfand Eschenburg Alfred Webers 1925 vorgelegtes Konzept der „unegalitären Führerdemokratie“ samt „ihrem notgedrungen oligarchischen Aufbau“, mit dem Weber den Staat als „etwas Selbständiges gegenüber den gesellschaftlichen Kraftzentren“ erhalten wollte. Zwar sollte die Führung „der demokratische[n] Revision des Vertrauens, das sie gen[oß]“, unterliegen, also abgewählt werden können. Ihre parlamentarische Kontrolle war bei Weber jedoch nicht vorgesehen: Demokratische Institutionen sollten nicht eingreifen können in die Kompetenz zu „selbständiger Entscheidung und Willensbildung der ausgelesenen Führerspitze“. Als „Alpha und Omega aller inneren Staatspolitik“ hatte eine solche Staatsspitze – das war das Resultat, zu dem Eschenburg 1928/29 in seiner Dissertation gelangte – „von sich aus [zu] bestimmen“ („ohne dass sie sich die Führung aus der Hand nehmen ließ“), welches „Maß und Ziel“ politische Reformen besitzen sollten, „ohne dass dadurch der Staat irgendeiner Erschütterung ausgesetzt wird“. Dieses Programm bezeichnete Eschenburg als „staatskonservativ“. Ihm gehörte seine erkennbare Sympathie. Den Jungkonservativen reichte das nicht. Beim Politischen Kolleg wollte man ihn 1930 nicht haben. Mittlerweile fehlte der völkische Bezug, wie ihn der HdA vertrat. Wenn Rohstock in diesem Zusammenhang von der „nationalistisch bis offen völkisch agierenden“ DHfP spricht, verwechselt sie einen Teil mit dem Ganzen. Das Dissertationsthema über den konservativ-liberalen „Bülow-Block“ der Jahre 1907/09 hatte Theodor Eschenburg seinem Berliner Lehrer Fritz Hartung vorgeschlagen. Ihn interessierte eine Phase des Wilhelminismus, in der (so Eschenburg im Vorwort) „vielleicht die letzte Gelegenheit für innerpolitische Reformen ungenützt“ verstrich, „durch die wahrscheinlich die staatspolitische Entwicklung im Reich einen anderen Verlauf genommen hätte“. Dank Stresemanns Unterstützung konnte Eschenburg den Nachlass des seinerzeitigen nationalliberalen Parteivorsitzenden Ernst Bassermann als Quelle nutzen. Die Arbeit an dem Vorhaben brachte Stresemann und Eschenburg einander auch persönlich näher. Dass Stresemann Alfred Webers „führerdemokratische“ Position teilte, musste Eschenburg in seinem staatskonservativen Verständnis bestärken. Nach Stresemanns Tod formulierte Hermann Dietrich, von Eschenburg ebenfalls hoch geschätzter Vorsitzender der Deutschen Staatspartei – die, nomen est omen, 1930 die DDP ablöste und der Eschenburg sich anschloss – als Programm: „Das Zeitalter des Liberalismus [liegt] hinter uns. […] Der einzelne Bürger muss zur Staatsidee erzogen werden.“ Die Fixierung auf den starken Staat machte zunehmend nicht nur, aber auch Eschenburg blind dafür, dass die tatsächliche Gefahr gerade von der Seite drohte, die als Verkörperung dieser „Stärke“ immer wieder angeführt wurde: Reichspräsident und Reichswehr. Zwar erhoffte Eschenburg am Ende der Weimarer Republik nicht mehr „alles von der Macht der Generäle“. Doch auf einer Vorstandssitzung der Staatspartei warnte er noch im Februar 1932 davor, „wieder wehrfeindlich zu werden“, und fügte hinzu: „Es lässt sich doch nicht leugnen, dass die Reichswehr sich in den letzten 10 Jahren sehr zu ihrem Vorteil verändert hat.“ Beflissen: Eschenburg als Wirtschaftsvertreter in einem„Arisierungs“-Verfahren Nach Auswertung der Restitutionsakten („William J. Fischbein ./. Deutsches Reich, vertreten durch das Bundesfinanzministerium“) und unter Einbeziehung des Gutachtens von Hannah Bethke kann der in ZfG (1/2011) geschilderte „Arisierungs“-Fall, in den Eschenburg 1938 einbezogen war, abschließend dargestellt werden. Die Firma Wilhelm Runge & Co. war 1934 zur Herstellung von Kunstharzund Zelluloseerzeugnissen in Köln gegründet worden. Wilhelm Fischbein, zuvor Abteilungsleiter bei der I. G. Farben, stellte das Kapital zur Verfügung, Wilhelm Runge seinen Namen. Er schied 1935 als nomineller Inhaber aus, blieb aber Firmenangestellter. Eine Filiale des Unternehmens wurde in Berlin errichtet. Weil die verwendeten Materialien als devisensparende Ersatzstoffe galten, erfolgte Ende 1937 ungeachtet der jüdischen Konfession des Inhabers die Aufnahme der Produktion in den Vierjahresplan (die Entscheidung traf der Leiter des Rohstoffamts, Generalmajor Fritz Löb). Mitte 1938 setzten im Reichswirtschaftsministerium (RWM) jedoch Überlegungen ein, Fischbein zu enteignen. Nach eigenem brieflichem Bekunden hatte Eschenburg von Amts wegen – in seiner Funktion als Leiter der Vorprüfstelle Schnitzund Formerstoffe verarbeitende Industrien bei der Prüfungsstelle Holzverarbeitende Industrie – „sowohl die Produktionsals auch die Absatzentwicklung“ des Unternehmens „aufmerksam verfolgt“. Der Grund lag darin, dass den Erzeugnissen des Unternehmens – insbesondere auf der Basis eines neuartigen, Neocell genannten Kunststoffs – gute Exportchancen eingeräumt wurden. Das Problem für die „Arisierer“ bestand – wie schon seinerzeit in der ZfG skizziert – darin, dass eine englische Bankengruppe, bei der die Firma sich erheblich verschuldet hatte, sowohl an deren Auslandspatenten wie an der Wilhelm Runge-Tochtergesellschaft Lozalit AG., welche die Neocell-Fabrikation betreiben sollte, eine Minoritätsbeteiligung von 49 % hielt. Die Abwicklung der „Arisierung“ ohne Rücksicht auf die britischen Gläubiger konnte eine Beschlagnahme der Auslandspatente auslösen. Deren Verwertung wiederum hätte weiteren deutschen Neocell-Ausfuhren einen Riegel vorgeschoben. Fischbeins Auslandsreisen sowie die Frage, ob dem „Juden“ dauerhaft der Reisepass zu verweigern sei, gehörten im RWM zu den wiederholt erörterten Fragen. Vor seinem erwähnten Brief hatte Eschenburg am 1. und 4. 11. 1938 an Besprechungen im RWM teilgenommen. In einem Vermerk des Ministeriums vom 9. November hieß es dazu: „Dr. Eschenburg hält die Neocell-Fabrikate für einen ausgezeichneten Exportartikel. […] Er bittet deshalb darum, das Verfahren als solches auf jeden Fall in weitestgehendem Maße zu fördern. Herr Eschenburg hält es jedoch ebenfalls für erforderlich, die Arisierungsfrage schnellstens zu lösen. Da Fischbein davon unterrichtet ist, daß das Unternehmen erst nach Durchführung der Arisierung mit einer weiteren Unterstützung durch das Reich rechnen kann, besteht nach Ansicht von Dr. Eschenburg die Gefahr, daß Fischbein sich in das Ausland begibt und dort mit Unterstützung seiner ausländischen Geldgeber ein neues Unternehmen aufzieht. Dr. Eschenburg hält ebenfalls die alsbaldige Einziehung des Passes für erforderlich. Dr. Eschenburg erklärte noch, daß Fischbein in der vergangenen Woche in Liverpool gewesen sei und daß man ihm dort, wie ihm, Dr. Eschenburg, zu Ohren gekommen sei, einen Angestelltenposten angeboten habe.“ Niemand zwang Eschenburg, Mitteilungen weiterzugeben, die ihm lediglich „zu Ohren gekommen“ waren, zumal dann, wenn sie als zusätzliches Argument dienen konnten, um einem von Repression Bedrohten den Reisepass zu entziehen. Die Wahrung von Zurückhaltung in Funktionen wie der seinen war auch damals noch möglich. Dennoch sprach Eschenburg sich auch für den Passentzug selbst aus, obwohl die soziale Diffamierung und Entrechtung der deutschen Juden zwischen April und September 1938 drastisch zugenommen hatte: - April: Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden; - Juni: Massenverhaftung von Juden in Berlin (Vorwand: Aktion „Arbeitsscheu Reich“) und anschließende antisemitische Ausschreitungen; - Juni – September: Abriss der Synagogen in München, Nürnberg und Dortmund; t August: Zweite Namensänderungsverordnung (verfasst von Hans Globke): Deutsche Juden mussten ab Januar 1939 „Sara“ beziehungsweise „Israel“ als Vornamen führen; - September: Erlöschen der Approbation aller jüdischen Ärzte. Antisemitismus war nicht erforderlich als Motiv für Eschenburgs Beflissenheit. Genügend Beispiele aus der Weimarer Republik und der NS-Zeit belegen, dass ein Denken, das staatliche Führung überhöhte, Demokratie jedoch relativierte, sich als anfällig erweisen konnte für die Anpassung an das NS-Regime. Im konkreten Fall trat diese Schwachstelle ein weiteres Mal zutage, als Eschenburg wenige Tage später offenbar meinte, den Punkt „Passentzug“ präzisieren zu müssen – bereits am 4. 11. hatte er laut Besprechungsprotokoll seinen Standpunkt „fallen“ gelassen, dass Fischbein an weiteren Auslandsreisen zu hindern sei: „Unter allen Umständen“ müsse „eine Regelung angestrebt“ werden, „bei der die Exportmöglichkeiten nicht beeinträchtigt würden“. Am 8. November schrieb er dem Reichswirtschaftsministerium einen Brief, in dessen Betreff er das Opfer als „den Juden Wilhelm J. Fischbein“ titulierte (auch das war, wie die Akten zeigen, noch nicht gang und gäbe): „Die Tatsache, dass Fischbein seit der Leipziger Messe fast unaufhörlich im Auslande weilte, der Absatz in Neocellwaren dagegen nur unbedeutend stieg, […] gab zu der Vermutung Anlass, dass Fischbein unter dem Vorwand, Exportaufträge hereinzuholen, unter Benutzung deutscher Devisen im Auslande Fabriken für diesen Artikel einrichtete, um sich selbst eine neue Existenzbasis zu schaffen. Ich gab hiervon dem Reichswirtschaftsministerium (Herrn von Borries) vorsorglich Kenntnis und wies auf die Notwendigkeit hin, die Patentlage im einzelnen zu prüfen. Inwieweit dieser Hinweis entscheidend war für den Passentzug von Fischbein, entzieht sich meiner Kenntnis.“ Diesmal teilte Eschenburg dem Ministerium sogar „vorsorglich“ seine „Vermutung“ mit. Das kann man als Zweckrationalität im Dienst des Vierjahresplans einstufen. Besonders befremden muss der Inhalt der Mutmaßung: „Unter Benutzung deutscher Devisen“ habe der Unternehmer „im Auslande Fabriken ein[ge] richtet“. Damit hätte Fischbein gegen das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage vom 1. 12. 1936 verstoßen, das Kapitalflucht oder das Belassen von Vermögenswerten im Ausland „aus grobem Eigennutz oder anderen niederen Beweggründen“ mit der Todesstrafe bedrohte. Laut Gesetzestext galt die Strafe auch, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Für die Aburteilung war der Volksgerichtshof zuständig. Das von Göring als Beauftragtem für den Vierjahresplan initiierte Gesetz war im Völkischen Beobachter vom 3. 12. 1936 auf der Titelseite sowie auf Seite 11 (dort unter der sechsspaltigen Überschrift: „Bekämpfung von Devisenvergehen“) bekannt gemacht worden. 1998 wurde es vom Deutschen Bundestag im Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile unter Nr. 52 als eines von 59 Gesetzen aufgelistet, die gegen „elementare Gedanken der Gerechtigkeit“ verstoßen hatten. In der lückenhaften Überlieferung des Bundesarchivs zum Volksgerichtshof sind bislang Urteile nach dem Gesetz gegen Wirtschaftssabotage zwar nicht aufgetaucht. In den Akten des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof finden sich jedoch zwei Ermittlungsverfahren wegen „Verbrechens der Wirtschaftssabotage“ aus den Jahren 1938/39. Im ersten Fall handelte es sich um einen Firmenbesitzer jüdischer Konfession, der Mitte 1938 nach England geflohen war und die Flucht durch Belassen von Exporterlösen im Ausland vorbereitet hatte. Gegen den Betreffenden wurde Haftbefehl erlassen, für die Firma wurde ein Treuhänder eingesetzt, und er wurde ausgebürgert. Was Eschenburgs fatale Unterstellung für Fischbein bedeuten konnte, musste ihm in seiner Position klar sein. Im zweiten Teil seines Schreibens an das RWM knüpfte Eschenburg an seine Argumentation vom 4. 11. an. Er betonte, „nach Prüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen“ habe er „weder gegen die Ausstellung eines neuen Reisepasses für Fischbein noch dagegen, ihm die Auswanderungsgenehmigung zu gegebener Zeit zu erteilen, Bedenken“. Zur Begründung führte er eine Reihe wirtschaftlicher Argumente an, wobei er vor allem die Interessen der britischen Gläubiger hervorhob. Doch gegen wirtschaftliche Interessen sprachen bei den Adressaten seines Briefs „politische“, sprich rassistische, Gründe. Mitte Dezember verfasste der zuständige Referent im RWM den Unheil kündenden Vermerk, „dass im Falle Fischbein möglicherweise ein Interesse daran bestehen wird, den Juden nicht auswandern zu lassen“. Im selben Vermerk hieß es, Fischbein sei „der Auslandspaß abgenommen worden. Der Paß befindet sich bei den Akten“. Am 21. und 29. Dezember führte Fischbein Besprechungen in Berlin. Anderthalb Monate später, am 9. und am 20. Februar 1939, wurde in den Akten festgehalten, der Fabrikant sei „inzwischen flüchtig geworden“ beziehungsweise „ohne Paß in das Ausland gegangen“. Die Bestellung eines Treuhänders für die Firmen Wilhelm Runge und Lozalit AG durch Verfügung des RWM schloss sich an. Ein halbes Jahrhundert später glaubte der Enkel Wilhelm Fischbeins, Kurt Fischbein, sich zu entsinnen, die Flucht seines Onkels habe unmittelbar nach der Reichspogromnacht unter dramatischen Umständen stattgefunden: „Nachdem [mein Onkel] die Nacht vom 9. auf den 10. November in einem Berliner Hotel verbracht hatte, in dem sich meistens die hohen Nazi-Bonzen versammelten und er sich am sichersten fühlte – er war groß und blond und hatte einen Schmiß in der Backe, der allerdings nicht durch ein Duell verursacht war, sondern dadurch, dass er als kleiner Junge auf einen beschädigten Blumentopf gefallen war –, reiste er mehrere Tage und Nächte mit verschiedenen Zügen durch Deutschland. Von Köln aus fuhr er mit seinem Horch und vom Chauffeur begleitet nach Basel zum badischen Bahnhof. Er ließ den Chauffeur warten, rief ihn dann von der schweizerischen Seite aus an, verabschiedete sich und flog nach London, wo er schon längere Zeit vorher mit Erfolg geschäftliche Beziehungen angeknüpft hatte.“ Vielleicht trogen Kurt Fischbein einfach Teile seiner Erinnerung. Vielleicht hatte auch die Familienüberlieferung die Umstände der Flucht seines Onkels, an sich schon abenteuerlich genug, noch stärker dramatisiert und zeitlich zusammengedrängt: Noch ehe am 9. November 1938 die Synagogen brannten, war der Vater des damals 12-jährigen Kindes zweimal verhaftet worden. Bei der zweiten Verhaftung – so schilderte Kurt Fischbein – erfand die Mutter eine Geschichte, um Kurt und seinen Bruder zu schonen. 1991 spiegelte seine Schilderung nach wie vor die Angst, die er am 10. November auf dem morgendlichen Schulweg empfunden hatte. Angesichts der Verwüstungen des 9. November mag in der Familie eine weitere Geschichte kursiert haben, um den verstörten Kindern über ihre Gegenwartsund Zukunftsangst hinwegzuhelfen – eine Geschichte, die demonstrieren sollte, wie man selbst den mörderischen Nazis mit genügend Unerschrockenheit ein Schnippchen schlagen konnte. Klarheit schaffen jedenfalls Wilhelm Fischbeins und Wilhelm Runges Aussagen im Zuge des 1959 beantragten Wiedergutmachungsverfahrens. Tatsächlich mied Fischbein seine Wohnung nach dem 9. November so weit wie möglich. Fischbein und er, gab Runge 1965 zu Protokoll, hätten wochenlang im Hotel Kaiserhof in Berlin im selben Appartement gewohnt: „Während ich mit meinem vollen Namen eingetragen war, glaube ich, dass Herr Fischbein sozusagen schwarz bei mir wohnte.“ Fischbein selbst wurde am 10. 9. 1965 in der Londoner Botschaft der Bundesrepublik vernommen und sagte aus, er sei am 15. 1. 1939 über Köln in die Schweiz geflohen: „Auf Befragen erkläre ich, dass ich mir meinen Fluchtweg über Basel in die Schweiz kurz vorher überlegt habe und an dem fraglichen 15. Januar 1939 illegal und nur mit einem Betrag von 10 Reichsmark die Grenze bei Basel überschritten habe. Sonstige Vermögenswerte hatte ich absichtlich nicht bei mir. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich auch vorher keinerlei Vermögenswerte illegal ins Ausland verbracht habe.“ Bereits die oben zitierten Eintragungen in den Akten des Reichswirtschaftsministeriums, erst recht Fischbeins eigene Aussage belegen: Die Behauptung Hans-Joachim Langs am Ende eines zweiseitigen Artikels im Schwäbischen Tagblatt: „Wilhelm Fischbein, damals 34 Jahre alt, konnte schließlich am 15. Januar 1939 ausreisen“ trifft nicht zu. Das gilt erst recht für die Spekulation in Langs beigefügtem Kommentar mit dem Titel: „Vorschnelles Urteil zu Theodor Eschenburg“: „Ist es völlig ausgeschlossen, dass er zusammen mit einem Mitstreiter heimlich an Fischbeins Ausreise mitwirkte?“ Das ist in der Tat gänzlich ausgeschlossen, denn Fischbein reiste nicht aus. Sein Pass blieb eingezogen, und er floh. Freunde gründeten in London eine Auffanggesellschaft für Fischbein, die ihn als geschäftsführenden Direktor einstellte. Das Landgericht Köln sprach Fischbein 1966 den lächerlichen Erstattungsbetrag von 20 000 DM zu. Nach Aufhebung des Urteils durch das OLG Köln und Hinzuziehung eines Sachverständigen einigte man sich 1971 (Fischbein war mittlerweile 67 Jahre alt) im Sinne eines Vergleichs auf einen Betrag von 125 000, abzüglich der bereits zuerkannten 20 000 DM. Eschenburgs Name tauchte in den Akten nochmals als Adressat eines RWM-Schnellbriefs vom März 1939 auf, mit der Maßgabe, er solle der nunmehr „arisierten“ Firma Lozalit AG seine besondere Aufmerksamkeit widmen und auf Stärkung des Exports hinwirken. Seit er erstmals mit dem „Arisierungs“Verfahren befasst worden war, hatte er sich nicht nur bei Einschätzungen Fischbeins dienstfertig gezeigt: Gleich am 1. November370 „nannte Dr. Eschenburg zwei Firmen, die im Exportgeschäft als besonders rührig bekannt sein sollen, […] für die Durchführung der Arisierung“ und erbot sich, „auch eingehende Vorschläge für die Lösung der Arisierungsfrage ein(zu)reichen“. Eschenburg, Globke und ein Fuder MistÜber Stationen als Staatskommissar für Flüchtlingsfragen des damaligen Landes Südwürttemberg-Hohenzollern, Ministerialrat in der Staatskanzlei und kurzfristiger Abteilungsleiter des Deutschen Büros für Friedensfragen371 erhielt Theodor Eschenburg nach einem mehrjährigen Lehrauftrag 1952 den Ruf auf eine Professur an der Universität Tübingen. Auch in der Bonner Republik kreiste Eschenburgs politisches Denken vorrangig um Staat und Autorität. „Institutionelle Sorgen“, „Über Autorität“, „Den Staat denken“ sind Buchtitel, eigene oder fremde, die sein Werk charakterisieren. Politik wurde in seinem Verständnis wesentlich „von oben“ bestimmt, durch die Institutionen und regierenden Personen der Staatsspitze. Noch 1966 sprach Eschenburg in einem Interview der Bevölkerung einen „schöpferischen Willen“ ab. Gesellschaftliche Interessen wurden von ihm als – mindestens potenzielle – „Störungen und Beeinträchtigungen des staatlichen Handlungsraumes gesehen“. Seine Aufgaben konnte der Staat für Eschenburg „nur erfüllen, wenn seine Institutionen in Distanz zur Gesellschaft, zu Parteien und Verbänden stehen, welche ständig bemüht sind, diese Distanz abzubauen und sich den Staat einzuverleiben“. Eschenburg stellte die Dynamik der Demokratie durchaus in Rechnung. Institutionen sollten als statisches Element dienen, um sie zu zügeln. Theodor Eschenburgs Betonung institutioneller Autorität mochte während der 1950erund frühen 1960er-Jahre einer Phase der westdeutschen politischen Kultur nicht unangemessen sein, in deren Verlauf passive Untertanen sich erst allmählich zu aktiven Staatsbürgern entwickelten (von „subject orientation“ zur „citizen orientation“, in Almonds und Verbas Terminologie). Für einen Großteil der Gesellschaft musste der demokratische Staat sich zunächst „bewähren“, hatte seine Leistungsfähigkeit („performance“, „output“) unter Beweis zu stellen. Freilich: Ungeachtet der seit den 1970er-Jahren verstärkt erhobenen Forderungen nach politischer Mitgestaltung erblickte Eschenburg 1995 in Alfred Webers sechzig Jahre früher vorgelegtem „Führerdemokratie“-Konzept immer noch die „optimale Lösung des demokratischen Problems“. Mit den Mitteln politischer Publizistik trug Eschenburg während dreier Jahrzehnte zur „Vergangenheitspolitik“ (Norbert Frei) der Entlastung konservativer Funktionseliten bei, die dem NS-Regime wie er selbst zugearbeitet hatten. Hans Globke leistete angeblich „inneren Widerstand“, hinter seiner „damaligen Tarnung […] permanent der Gefahr einer Verhaftung ausgesetzt“ (Eschenburg 1961). Lutz Schwerin von Krosigk (Unterzeichner der „Judenbuße“ 1938, 10 Jahre Haft im Wilhelmstraßen-Prozeß) blieb vorgeblich im Ministeramt, „um Schlimmeres zu verhüten“ (Eschenburg 1977). Hätte Ernst von Weizsäcker es unterlassen, Deportationsbefehle nach Auschwitz abzuzeichnen (5 Jahre Haft im Wilhelmstraßen-Prozeß), hätte das „höchstwahrscheinlich zu seiner Entlassung geführt“, aber „für die Judenaktion keinerlei Folgen gehabt“ (Eschenburg 1987). Der Globke-Artikel löste eine scharfe Reaktion im Spiegel aus: „Moritz Pfeil“ (Rudolf Augstein) nannte die Begründung, Globke habe sich nicht wegversetzen lassen, um weiter „das bischöfliche Ordinariat“ unterrichten zu können, „eine jämmerliche und lächerliche Schutzbehauptung“. Es gab aber auch Personen, die – mit Eschenburg durch „gegenseitige Bewunderung und Anerkennung“ verbunden – den Artikel begrüßten. „Ihr freundliches Wort über Globke hat uns [!] bannig gefreut“, schrieb ihm Friedrich Karl Vialon, ehedem in Riga als Leiter der Finanzabteilung des Reichskommissariats Ostland mit der „Verwertung der Judenarbeit“ (Vialons Worte 1944) und der „Sicherung der jüdischen Vermögenswerte“ befasst. „Seien Sie herzlich bedankt dafür.“ Dass es für Eschenburg Grenzen des Wohlwollens gegenüber Ehemaligen gab, die sich in aller Öffentlichkeit „uneinsichtig“ zeigten, belegte seine Auseinandersetzung mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm. Wegen dessen Äußerungen zur Schuld am Zweiten Weltkrieg warf er ihm „nationalistische Geschichtsverfälschung“ sowie „Ansätze zu einer beängstigenden Renaissance nationaler Hybris“ vor. Als Seebohm auf „bewährte“ Weise konterte, Eschenburg habe sich „zu[m] Handlanger der Sowjets erniedrigt“, stellte dieser Strafanzeige wegen Beleidigung. Immunitätsausschuss und Bundestagsmehrheit lehnten es ab, Seebohms Strafverfolgung zu ermöglichen. Dennoch: Auseinandersetzungen mit der „braunen“ Vergangenheit, die Ross und Reiter beim Namen nannten, waren Eschenburg unwillkommen. „Die Notizen sind ein Misthaufen, gegen den man nicht anstinken kann“, beschimpfte er 1964 in seiner Hauptvorlesung vor dreibis vierhundert Studierenden die Tübinger Studentenzeitung: Sie hatte sich mit zwei Professoren auseinandergesetzt, die weiter in Amt und Würden waren, obwohl sie sich als NS-Ideologen hervorgetan hatten: dem ehemaligen Volkskundler, Gleichschaltungsbeauftragten und nachmaligen Germanisten Gustav Bebermeyer sowie dem Juristen Georg Eisser. Der adäquate Kommentar zu Eschenburgs Äußerung, allerdings erst ein Vierteljahrhundert später abgegeben, lautete: In der Tat „stank zum Himmel“, was Notizen-Herausgeber Hermann L. Gremliza unter dem Titel: „Die Braune Universität – Tübingens unbewältigte Vergangenheit“ zum Vorschein gebracht hatte. Gremlizas „designierte[r] Doktorvater“ war Eschenburg. Nach dessen Erklärung, so Gremliza, „brauchte ich nicht mehr zu fragen, ob vielleicht der Doktorand Gremliza noch erwünscht sei“. Gremliza wechselte die Universität und beendete sein Studium am Otto Suhr-Institut. Angesichts anhaltender Unruhe unter Tübinger Lehrenden und Studierenden entschieden der neu gewählte Rektor Hermann Diem und eine Reihe anderer Professoren, darunter Eschenburg, sich für eine Strategie der „Beschwichtigung“: Diem griff einen Vorschlag der AStA-Vorsitzenden Christel Lörcher auf und organisierte im Winter 1964/65 die oben erwähnte Ringvorlesung – die erste ihrer Art an einer westdeutschen Universität – zum Thema „Deutsches Geistesleben und Nationalsozialsozialismus“. In seinem Beitrag „Aus dem Universitätsleben vor 1933“ hielt Eschenburg, wie im zweiten Abschnitt gezeigt, mit relevanten Tatsachen durchaus hinter dem Berg. Auch am Tenor seiner Stellungnahmen bezüglich Krosigk Ende der 1970er-, mit Bezug auf Weizsäcker noch Ende der 1980er-Jahre änderte sich dadurch nichts. Neben seinem Eintreten für die institutionelle Stabilisierung der Bundesrepublik beschönigte Eschenburg die Kollaboration antidemokratischer „Fachleute“ zwischen 1933 und 1945, statt mitzuwirken an der rückhaltlosen Analyse der Funktionsbedingungen des NS-Regimes – für einen Politikwissenschaftler eine problematische Rolle. |
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