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Wirtschaft im Politikunterricht
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3.3 Ökonomie und Beutelsbacher KonsensWerden ökonomische Aspekte im Politikunterricht behandelt, sind die Elemente des BEUTELSBACHER KONSENSES verpflichtend. Vor diesem Hintergrund muss die Vereinbarkeit von ökonomischer Bildung und den Prinzipien des BEUTELSBACHER KONSENSES als notwendige Bedingung für die Integration von ökonomischen Aspekten in der politischen Bildung überprüft werden. Da sich die vorliegende Schrift im Forschungsgebiet der Politikdidaktik bewegt, wird auf die ausführliche Herleitung der Entstehung sowie auf Plädoyers zur Bedeutung des BEUTELSBACHER KONSENSES verzichtet. Es versteht sich von selbst, dass man sich hier offen den Elementen des BEUTELSBACHER KONSENSES stellt. Zuvor soll jedoch dem auf die Politikdidaktik bezogenen fachfremden Leser ein kurzer Einblick in die Grundzüge und das Wesen des BEUTELSBACHER KONSENSES vermittelt werden. 3.3.1 Der Beutelsbacher Konsens„Der BEUTELSBACHER KONSENS ist eine Übereinkunft von Fachdidaktikerinnen und -didaktikern sowie Politiklehrerinnen und -lehrern über Anforderungen an politische Bildung und insbesondere an den Politikunterricht in den Schulen.“ (Breit 2007, S. 21) Diese formlose Übereinkunft wurde auf einer Tagung führender Politikdidaktiker der Bundesrepublik, einberufen von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, im Jahre 1976 geschlossen (Schiele 2008, S. 57ff.). „Der Beutelsbacher Konsens schützt die Lehrenden sowie die Schülerinnen und Schüler vor bürokratischen oder politischen Eingriffen im Hinblick auf fragwürdige Vorgaben bzw. Erwartungen an den politischen Unterricht.“ (Schiele 2008, S. 61) Hierbei geführte Kontroversen zur Auffassung über die Anforderungen an und die Durchführung von politischer Bildung in Schulen mündeten in einen aus drei Elementen bestehenden Minimalkonsens, der sich auf folgende Konsequenzen als generelle Unterrichtsprinzipien für die politische Bildung in unserer demokratischen Gesellschaft reduzieren lässt (Wehling 1977, S. 179f.): 1. Überwältigungsverbot 2. Kontroversitätsgebot 3. Analyse politischer Situationen aufgrund individueller Interessenlage der Schülerinnen und Schüler Der Minimalkonsens steht nicht nur im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung unserer Verfassung, sondern ist zugleich im Kern an sie gebunden (Sutor 2002, S. 25). SUTOR spricht in diesem Zusammenhang vom „Konzept des weltanschaulich neutralen, aber nicht wertneutralen Staates“ (ebd.). Die sich im Spektrum des Grundgesetzes eröffnenden verschiedenen „Interpretations-, Ausfüllungsund Weiterentwicklungsmöglichkeiten“ (Wehling 1977, S. 181) sind „Ausdruck der unaufhebbaren Spannung, die im Versuch der Gestaltung einer freiheitlichen Ordnung pluralistischer Gesellschaft immer neu bewältigt werden muss“ (Sutor 2002, S. 26). |
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