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82. Wer kann Nonne oder Mönch werden?
Grundsätzlich kann jeder katholische Christ zum Ordensleben zugelassen werden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören eine stabile Gesundheit, die psychische Eignung, die Bereitschaft, in der Gemeinschaft zu leben, sowie natürlich die Identifizierung mit den Zielen und den Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Ordensgemeinschaft. Selbstverständlich gehört dazu auch die uneingeschränkte Freude am geistlichen Leben in Gebet und Kontemplation. Außerdem dürfen die Kandidaten zum Zeitpunkt des Eintritts nicht verheiratet sein. Eine geschiedene Ehe ist heute meist kein Hindernis mehr für die Aufnahme in einen Orden. Weitere Voraussetzung ist bei vielen Orden ein bestimmtes Eintrittsalter. Das Mindestalter liegt häufig bei 25 Jahren. Man geht also heute später ins Kloster als noch in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Manche Klöster nehmen auch nur Kandidaten auf, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Dies ist durch die Erfahrung begründet, dass manches neue Konventmitglied die Chance nutzte, vom Kloster eine Ausbildung oder ein Studium finanziert zu bekommen, und danach ausgetreten ist. Die Orden achten heute darauf, dass die Postulanten Lebenserfahrung haben, die Karmelitinnen beispielsweise nennen dies ganz konkret als Bedingung für den Eintritt. Manche Ordensgemeinschaft begrenzt auch das Eintrittsalter nach oben. Zum Beispiel nehmen die Kapuziner nur Kandidaten bis zu einem Alter von 35 Jahren auf. Auch die Gründe hierfür sind nachvollziehbar: Man möchte vermeiden, dass sich ältere Menschen nur für das Kloster entscheiden, um finanziell abgesichert und im Pflegefall betreut zu sein. Wegen Nachwuchsmangels müssen die Klöster darauf achten, dass sie durch Neuzugänge keine Belastungen, sondern tatkräftige Unterstützung erhalten. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ins Kloster einzutreten, sollte sich immer nach den konkreten Eintrittsbedingungen erkundigen.
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