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Die 101 wichtigsten Fragen
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62. Welche «klassischen» Klosterberufe gibt es heute noch?Eine bedeutende Position im Kloster hat der Novizenmeister inne. Er ist verantwortlich für die Ausbildung der Novizen (lateinisch novus = neu), des Nachwuchses im Kloster. Diese wichtige Aufgabe wird einem erfahrenen Mitglied des Konvents übertragen. In kleineren Gemeinschaften wird diese Funktion manchmal auch von der Äbtissin beziehungsweise dem Abt selbst übernommen. Daran lässt sich ermessen, welche Bedeutung man der sorgsamen Einführung der Novizen in das Ordensleben beimisst, schließlich ist der Ordensnachwuchs die Zukunft der Gemeinschaft. Nach der sechs bis zwölf Monate dauernden Einführungsphase in das Ordens leben, dem Postulat (lateinisch postulatio = Gesuch, Bitte), treten die Kandidaten ins Noviziat ein. Dieses dauert in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums findet täglich Unterricht durch den Novizenmeister statt. Er ist der erste Ansprechpartner in Ordens- und persönlichen Fragen für die Novizen. Auch der Pförtner hat im Kloster eine wichtige Funktion. Der heilige Benedikt hielt ihn für so bedeutsam, dass er ihm ein eigenes Kapitel in seiner Regel widmete: «An die Pforte des Klosters stelle man einen weisen älteren Bruder, der Bescheid zu empfangen und zu geben weiß und den seine Reife daran hindert, sich herumzutreiben.» (Regel Benedikt, Kap. 66, 1) Der Klosterpförtner, meist auch «Telefonzentrale», ist sozusagen der Mittler zwischen innen und außen. Kommt ein Besucher unangemeldet, obliegt ihm die Entscheidung, ob er ihn hereinlässt. Dabei geht es nicht nur darum, das Kloster für Menschen, sondern auch für Einflüsse von außen zu öffnen beziehungsweise es dagegen abzuschotten. Der Pförtner sollte daher über eine gewisse Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Ein weiterer «klassischer» Klosterberuf ist die Position des Infirmars oder Infirmarius (lateinisch infirmus = schwach, krank). Auch er ist in der Regel Benedikt erwähnt. Der Infirmar beziehungsweise die Infirmarin ist für die Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Mitglieder des Konvents zuständig. Sofern diese nicht in ihrer eigenen Zelle betreut werden können, werden sie auf der Krankenstation, dem Infirmarium, untergebracht. In kleinen Klostergemeinschaften gibt es heute nicht immer eine Mitschwester oder einen Mitbruder mit einer speziellen pflegerischen oder medizinischen Ausbildung. Meist ist dann ein Konventmitglied in Teilzeit für die Versorgung der Kranken zuständig. In jedem Fall sorgt man dafür, dass alte und pflegebedürftige Ordensleute im Kloster versorgt werden und nicht in ein Heim übersiedeln müssen. |
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