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Die 101 wichtigsten Fragen
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61. Welche weiteren Führungskräfte gibt es im Kloster?Der Prior ist Stellvertreter des Abts und wird von diesem eingesetzt. Der Begriff Prior stammt aus dem Lateinischen und bedeutet der Erste, der Vordere. In Klöstern ohne Abt beziehungsweise Äbtissin kann ein Prior oder eine Priorin auch die Leitungsfunktion innehaben. Der Prior vertritt den Abt in dessen Abwesenheit und leitet dann die Versammlungen. Während der Abt das Kloster auch nach außen repräsentiert, liegen die Aufgabenfelder des Priors mehr innerhalb der Klostergemeinschaft. Die konkreten Kompetenzen können von Kloster zu Kloster unterschiedlich sein und hängen zudem von der Größe des Konvents ab. Ich habe bei größeren Ordensgemeinschaften erlebt, dass sich die Nonnen oder Mönche an den Prior wenden, wenn sie das Kloster für einen Tag verlassen oder Besuch im Kloster empfangen möchten. Solche Entscheidungen im Klosteralltag werden oft vom Prior getroffen, während der Abt übergreifende Aufgaben wahmimmt. Stellvertreter des Priors ist der Subprior. Eine weitere wichtige Position innerhalb eines Klosters ist diejenige des Cellerars (lateinisch cellerarius = Kellermeister, abgeleitet von cella = Raum, im Sinne von Vorratsraum). In manchen Orden wird er Ökonom oder auch Prokurator genannt. Er ist für die wirtschaftlichen Belange zuständig, eine Art Finanz- und Personalchef. Da Klöster häufig auch Wirtschaftsuntemehmen haben, hat der Cellerar ein bedeutendes Aufgabenfeld. Von seinem kaufmännischen und unternehmerischen Geschick hängt die wirtschaftliche Situation eines Klosters ab. Ein weit über seine Klostermauem hinaus bekannter Cellerar ist Pater Anselm Grän aus der Abtei Münsterschwarzach. Der Cellerar ist an die Weisungen des Abts gebunden und wird auch von diesem eingesetzt. Es soll - nach der Regel des heiligen Benedikt - ein Mensch mit Lebenserfahrung sein. Er ist für die Verteilung der Arbeit, die Ausgabe der Gelder für Nahrungsmittel und Bekleidung und den Vertrieb der Klosterprodukte zuständig. Er ist auch Vorgesetzter von weltlichen Mitarbeitern eines Klosters. «Er trage Sorge für alles. Ohne die Weisungen des Abtes tue er nichts; an seine Aufträge halte er sich.» (Regel Benedikt, Kap. 31, 3ff.) |
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