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Start arrow Kultur arrow Die 101 wichtigsten Fragen

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59. Was ist ein Konvent?

Der Konvent (lateinisch conventus) besteht aus allen Mitgliedern einer Klostergemeinschaft. Bei wichtigen Entscheidungen kann der Leiter eines Klosters, also in der Regel der Abt oder die Äbtissin, das Konventkapitel einberufen. Zu diesem gehören alle Klostermitglieder mit ewiger Profess. Postulanten und Novizen sind demnach ausgeschlossen (siehe auch Frage 16).

Das Konventkapitel ist eine Art klösterliches Parlament, in dem wichtige Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden. Der Begriff «Kapitel» bezeichnete ursprünglich einen Abschnitt aus der Ordensregel. Heute ist das Kapitel die Versammlung von Ordensleuten im Sinne eines Leitungsorgans. Die Versammlungen finden im klösterlichen Kapitelsaal statt. Im Konventkapitel werden kirchenrechtliche Fragen abgehandelt, Wahlen abgehalten, über die Aufnahme eines Kandidaten in den Orden und die Ablegung der Professen entschieden. Darüber hinaus behandelt das Konventkapitel auch Themen des gemeinschaftlichen Lebens.

 
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