Start Kultur
Die 101 wichtigsten Fragen
|
|
|||||
Organisation und Leitung von Klöstern54. Wie ist ein Kloster normalerweise organisiert?Es gibt keine einheitliche, ordensübergreifende Hierarchie, die die Struktur von Klöstern regelt, diese ist vielmehr Sache des einzelnen Ordens selbst. Sie wird in den Ordensregeln und Kloster Statuten festgelegt. In jedem Kloster gibt es ein Team an Führungskräften. Vorsteher ist der Abt beziehungsweise die Abtissin. Sie werden in geheimer Wahl vom Konvent, also der gesamten Klostergemeinschaft, gewählt. Ausgenommen vom Wahlrecht sind diejenigen, die noch keine ewige Profess haben. Der Vorsteher einer Erzabtei, also einer Abtei, die weitere Niederlassungen -Filiationen - gegründet hat, heißt Erzabt. Wenn der Abt beziehungsweise die Äbtissin verstirbt oder eine begrenzte Amtszeit ausläuft, muss ein Nachfolger gewählt werden. Eine Bewerbung um dieses Amt ist nicht möglich. Man sollte auch tunlichst vermeiden, hinter den Kulissen eine Art Wahlkampf zu betreiben. «Dies kann genau das Gegenteil bewirken, nämlich dass genau diese Kandidaten nicht zum Zug kommen», sagte mir ein langjähriges Ordensmitglied einmal. In größeren Konventen findet eine Art Vorentscheidung statt. Vor der eigentlichen Wahl wird bereits einmal abgestimmt. Jeder Kandidat, der eine vorher festgelegte Mindestanzahl an Stimmen erreicht, darf an der endgültigen Wahl teilnehmen, die anderen scheiden aus. Man versucht so, zeitaufwändige Wahlverfahren zu vermeiden. Erhält einer der Kandidaten bei der endgültigen Wahl des Abtes eine Zweidrittehiiehrheit, hat er die Wahl gewonnen. Es wird so lange abgestimmt, bis dieser Fall eingetreten ist. Nach Auszählung der Stimmen wird der gewählte Kandidat gefragt, ob er die Wahl annehmen möchte. Normalerweise ist der Zeitraum, in dem man diese Funktion ausübt, zeitlich nicht begrenzt. Allerdings kann ein Abt zurücktreten, wenn er ein gewisses Alter erreicht hat und seine Amtsgeschäfte an einen jüngeren Mitbruder übergeben möchte. Manchmal ist der 70. Geburtstag ein solcher Zeitpunkt. In manchen Klöstern wird der Abt inzwischen auch auf Zeit gewählt. Nach einer vorher festgelegten Anzahl von Jahren muss er sich erneut zur Wahl stellen. Stellvertreter des Abts ist der Prior. Er wird vom Abt ernannt. In größeren Konventen gibt es manchmal zusätzlich noch einen Subprior. In manchen Fällen kann der Prior auch Leiter eines nicht selbständigen Klosters sein. Gleiches gilt auch für eine Hausoberin. In beiden Fällen werden diese Posten normalerweise durch den Abt beziehungsweise die Äbtissin des Mutterhauses besetzt. Eine weitere wichtige Position, die vom Abt besetzt wird, ist die des wirtschaftlichen Leiters, bei den Benediktinern heißt er Cellerar, bei anderen Orden auch Ökonom oder Prokurator. Man könnte diese Position auch als Finanzchef bezeichnen. Sie wird immer von einem Ordensmitglied ausgeübt. Dem Abt steht ein Rat zur Seite. Er besteht - neben ihm selbst - aus Prior, Cellerar und einer gewissen Anzahl weiterer Mitbrüder, die vom Konvent gewählt werden und diesen vertreten. Bei den Benediktinern heißt dieses Gremium Seniorat. Die weiteren Mitglieder eines Konvents sind die Nonnen beziehungsweise Mönche. Bei den Männern wird noch zwischen Pater (im Plural Patres} und Frater (im Plural Fratres} unterschieden. Erstere haben die Priesterweihe und dürfen alle damit verbundenen Funktionen - beispielsweise das Lesen der Messe, Taufen, Trauungen, Beerdigungen - vornehmen. Die Fratres, Brüder, haben keine Priesterweihe, manchmal aber eine akademische Ausbildung. |
<< | INHALT | >> |
---|
Related topics |