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Die 101 wichtigsten Fragen
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53. Für immer gebunden? Wann und unter welchen Bedingungen ist der Austritt aus einem Kloster möglich?Mit dem Ablegen der ewigen Gelübde ist man in der Regel für immer gebunden. Zwar gibt es keine Statistik über die Anzahl der Austritte, aber es kommt immer wieder vor, dass Ordensmitglieder das Kloster wieder verlassen, darunter auch solche, die die ewige Profess schon seit einigen Jahren abgelegt haben. Die Exkiaustration (exclaustrare = ausschließen), der Ausschluss aus dem Orden und die Entbindung von den Gelübden, ist ein aufwändiger Prozess. Es gibt ja die rund fünljährige Probezeit vor dem endgültigen Eintritt ins Kloster, damit man wirklich Zeit hat, den Entschluss in sich reifen zu lassen. Bereits nach der zeitlichen Profess, die nach zwei bis drei Jahren erfolgt, kann der Austritt nicht einfach klosterintem genehmigt werden. Vielmehr muss der Bischof der betreffenden Diözese seine Zustimmung geben. Außerdem müssen Vorstand und Rat der Kongregation diesen Schritt genehmigen. Wurden bereits die ewigen Gelübde abgelegt, so muss der Antrag auf Austritt sogar bei der Religiosenkongregation - einer Art päpstlichem Ministerium - in Rom eingereicht werden. Die Entbindung von den Gelübden erfolgt dann direkt in Rom. Tauchen bei einem Konventsmitglied Zweifel auf, so beurlauben manche Klöster dieses auch für eine Weile und räumen ihm so Bedenkzeit ein. Man möchte den aufwändigen und die Klostergemeinschaft belastenden Prozess des Ausschlusses wirklich nur dann in Gang setzen, wenn er für die betreffende Nonne beziehungsweise den Mönch unvermeidbar ist. Steht dann der Entschluss doch fest und verlässt das Ordensmitglied seinen Konvent für immer, so steht es nicht mittellos da. Die Klöster zahlen für ihre Mitglieder Renten- und Krankenkassenbeiträge. Deren Zahlung kann der Ausgetretene dann fortsetzen. Außerdem erhält der ehemalige Mitbruder beziehungsweise die ehemalige Mitschwester in der Regel eine Art Ausgleichszahlung für die Jahre im Kloster, quasi als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt. Wie auch immer sich das Procedere im Einzelfall gestaltet, eine Trennung vom Konvent ist für beide Seiten meist sehr belastend. |
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