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Start arrow Kultur arrow Die 101 wichtigsten Fragen

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50. Hat ein Mönch Eigentum?

Vor dem Ablegen der ewigen Gelübde müssen die Ordensleute sich entscheiden, was mit ihrem weltlichen Besitz passieren soll. Per Testament legen sie fest, ob sie diesen beispielsweise der Familie, einem Freund oder dem Kloster vermachen wollen. Das neue Klostermitglied darf bei seinem Eintritt nicht über persönlichen Besitz verfügen. Lediglich einige wenige private Dinge wie Fotos, Bücher, CDs und Andenken dürfen ins Kloster mitgenommen werden.

Alles, was die Nonne oder der Mönch braucht, wird von diesem Zeitpunkt an durch das Kloster gestellt. Auf der anderen Seite gehören auch alle Einkünfte, die der Einzelne im Laufe seines Klosterlebens erwirbt, dem Konvent. Dies betrifft beispielsweise Gehälter, die Nonnen oder Mönche durch Tätigkeiten außerhalb des Klosters beziehen, aber auch Honorare. Pater Anselm Grün zum Beispiel leistet als Bestsellerautor durch seine Buch- und Vortragshonorare einen beträchtlichen Beitrag für die Gemeinschaftskasse seiner Abtei. «Wir haben eine Art Kommunismus hinter Klostermauem», sagte mir einmal der Abt eines großen Konvents scherzhaft. Ordensmitglieder leben in einer Gütergemeinschaft. Bekommt jemand etwas geschenkt, so muss er die Klosterleitung fragen, ob er den Gegenstand behalten darf. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme: Bei kleineren Dingen, so habe ich erfahren, umgeht man diese Regelung doch manches Mal. Der Verzicht auf persönlichen Besitz ist für viele nicht einfach. Jedoch besitzen die Mitglieder eines Konvents ja als Gemeinschaft nicht wenig, neben der Immobilie des Klosters inklusive Ländereien zum Beispiel manchmal auch klostereigene Betriebe, gemeinschaftlich genutzte Autos, oft große Bibliotheken.

Schließlich geloben die Ordensleute bei der ewigen Profess den «klösterlichen Lebenswandel», conversatio morum, der auch ein Leben in Gütergemeinschaft umfasst. Im Kloster soll jeder gleich sein, auch was die finanzielle Ausstattung betrifft (siehe auch Frage 12).

Benötigt ein Ordensmitglied eine neue Anschaffung, beispielsweise

Kleidung oder Büroausstattung, so muss es mit seiner Bitte an den Abt oder Cellerar, den klösterlichen Finanzchef, herantreten. Gemeinsam wird dann entschieden, ob die Anschaffung nötig ist, und das entsprechende Geld zum Kauf übergeben. Da heißt es manchmal abwägen. In einer solchen Gemeinschaft ist es wichtig, dass niemand bevorzugt wird, und nicht immer fühlt sich jeder gerecht behandelt. Natürlich hat so manches Ordensmitglied auf der eigenen Zelle inzwischen einen Computer. Ohne dieses moderne Kommunikationsmittel kommt man auch innerhalb des Klosters kaum mehr aus. Ordensmitglieder, die einer Tätigkeit außerhalb des Klosters nachgehen, verfügen in der Regel über eine Art Taschengeld. So können sie kleine Ausgaben, z.B. für Fahrkarten oder einen Imbiss, ohne vorherige Genehmigung tätigen.

 
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