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Start arrow Kultur arrow Die 101 wichtigsten Fragen

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32. Was ist der Unterschied zwischen Mönchen und Chorherren?

Chorherren, die auch Kanoniker oder Stiftsherren genannt werden, sind Kleriker aller Weihestufen, die einem Domkapitel, dem leitenden Gremium einer katholischen Bischofskirche, angehören. Sie wirken gemeinsam an der Liturgie, das heißt der Messe, mit und verrichten gemeinsam das für Weltgeistliche vorgeschriebene Stundengebet. Sie sind keine Ordensmitglieder und keine Mönche, leben aber im Gegensatz zu anderen Priestern wie Mönche in Gemeinschaften zusammen. Dem Dom- oder Stiftskapitel steht ein Abt oder ein (Dom)propst, manchmal auch der Diözesanbischof selbst vor.

Man unterscheidet zwischen Regularkonikem, die ein Gelübde auf ihr Domstift oder ihr Kollegiatstift ablegen, und Säkularkanonikem, die im Mittelalter teils ein beträchtliches Privatvermögen ansammeln konnten. Die Regularkanoniker werden auch Augustinerchorherren genannt; sie folgen entweder einer maßvollen oder einer später eingeführten strengen Regel. Die von Norbert von Xanten im zwölften Jahrhundert gegründeten Prämonstratenser entschieden sich für die strenge Observanz, den ordo novus. Alle Chorherrenregeln werden auf den Kirchenvater Augustinus von Hippo (354-430) zurückgeführt; die sogenannte Kanonikerregel (regula canonicoruni) wurde im Jahr 755 durch Bischof Chrodegang von Metz in Abgrenzung zum benediktinischen Mönchtum festgelegt und zu Beginn des neunten Jahrhunderts für das gesamte Karolingerreich verbindlich.

Ansicht des Kölner Doms, wie er sich Ende des neunzehnten Jahrhunderts präsentierte. Mit dem gotischen Bau wurde 1248 begonnen. In langwierigen Phasen entstanden bis gegen Ende des fünfzehnten Jahrhunderts einzelne Bauabschnitte, dann kam der Bau für rund 300 Jahre mehr oder weniger zum Erliegen. 1880 wurde der Dom nach mehr als 600 Jahren Bauzeit vollendet.

Neben den Chorherrenstiften kamen im Hochmittelalter Frauenstifte auf, in denen Kanonissen oder Chorfrauen gemeinsam unter Führung einer Äbtissin lebten. Die meist adligen Mitglieder durften abgetrennte Wohnungen mit einer Dienerin bewohnen und verfügten über teils erheblichen Privatbesitz. Anfangs waren auch Doppelstifte von Chorherren und Chorfrauen verbreitet, die aber mit der Zeit aufgelöst wurden.

Die Chorherren sind heute vorwiegend als Seelsorger tätig.

 
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