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12. Wie sind die klösterlichen Gelübde entstanden?
Die Gelübde sind ein öffentliches Versprechen, sich auf Lebenszeit an die Grundprinzipien des Evangeliums und die Regeln der jeweiligen Ordensgemeinschaft zu binden. Wegen des Bezugs auf das Evangelium werden sie auch «Ratschläge» oder «Evangelische Räte» genannt. Dies besagt, dass das neue Klostermitglied der Lehre und dem Beispiel Christi folgen soll. Die bekanntesten Gelübde sind Gehorsam (lateinisch oboedientia), ehelose Keuschheit (lateinisch castitas) und Besitzlosigkeit (lateinischpauperitas = Annut). Darüber hinaus gibt es in einzelnen Orden noch weitere Gelübde, bei den Benediktinern beispielsweise das der «stabilitas loci», also der Bindung an einen Ort und ein Kloster, sowie die «conversio morum», die Verpflichtung auf die Grundsätze des Evangeliums.
Die Trias «Arniut, Keuschheit und Gehorsam» stammt aus dem Mittelalter und wurde vermutlich erstmals um 1150 in eine Professformel einer Pariser Chorherrenabtei aufgenommen. Danach verbreitete sie sich rasch und fand 1198 Aufnahme in die Regel der Trinitarier, 1223 in diejenige der Franziskaner. Man nahm damit Bezug auf die Heilige Schrift: «Denn alles, was in der Welt ist, die Begierde des Fleisches, die Begierde der Augen und das Prahlen mit dem Besitz, ist nicht vom Vater, sondern von der Welt.» (1 Joh 2,16) Diesen Begierden wollte man im Klosterleben entsagen.
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