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89. Frage: Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Durch eine Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson die Befugnis erteilt, Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge für den Vollmachtgeber zu entscheiden.

Durch die Erteilung einer solchen Vorsorgevollmacht - die immer schriftlich vorliegen muss - kann im Fall einer schweren Erkrankung die sonst möglicherweise erforderliche Bestellung eines Betreuers verhindert werden und ohne Verzögerung durch die Vertrauensperson für den Vollmachtgeber entschieden werden.

Soll der Bevollmächtigte auch befugt sein, über ärztliche Maßnahmen zu entscheiden, die mit Lebensgefährdung oder der Gefahr eines schweren oder länger dauernden Gesundheitsschadens verbunden sind, muss dies ausdrücklich schriftlich bestimmt werden.

  • 1st sich der Vollmachtgeber sicher, dass der Bevollmächtigte seinen Vorstellungen zu ärztlichen Behandlungen auch ohne Patientenverfügung Geltung verschaffen wird, kann er von der Verfassung einer Patientenverfügung absehen. Geht es um folgenschwere medizinische Entscheidungen, besteht allerdings die Gefahr, dass das Betreuungsgericht angerufen werden muss, wenn sich der Bevollmächtigte und der behandelnde Arzt über den mutmaßlichen Willen des Patienten nicht einig sind.
  • 90. Frage:

Kann man eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht treffen?

Ja. Wenn eine Entscheidung für eine Patientenverfügung getroffen wird, sollte auch darüber nachgedacht werden, ob daneben eine Vorsorgevollmacht verfasst wird.

Der Inhalt der Patientenverfügung sollte mit dem Bevollmächtigten besprochen werden. Außerdem sollte dieser den Aufbewahrungsort der Verfügung kennen.

91. Frage: Wie müssen diese Dokumente aufbewahrt werden?

Im Land Bremen stellen sich zurzeit die Amtsgerichte zur gebührenfreien Hinterlegung von Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zur Verfügung. Man kann die Dokumente, einschließlich der Patientenverfügung, natürlich auch zu Hause, im Safe einer Bank oder beim Notar hinterlegen. Wichtig ist, dass die Existenz und der Aufbewahrungsort im Notfall bekannt sind, wenn Vertrauenspersonen nicht zur Verfügung stehen.

Eine Patientenverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im entscheidenden Moment auch gefunden wird und der Wille des Patienten umgesetzt werden kann. Am sinnvollsten ist es, die Patientenverfügung - gegebenenfalls gemeinsam mit weiteren Dokumenten wie dem Testament, der Vorsorgeverfügung oder Betreuungsverfügung - in einer Mappe aufzubewahren und einen Hinweis darauf beim Personalausweis mit sich zu tragen.140

Bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder beim Umzug in ein Pflegeheim sollte man auf die Existenz hinweisen bzw. die Patientenverfügung mitnehmen.

Hinweis: In einer Patientenverfügung kann nicht geregelt werden, wer bestimmt, wo man untergebracht wird (Aufenthaltbestimmungsrecht) oder wer die Bankgeschäfte erledigen kann.

 
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