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4.4.1 Eigenkapital

Bei Financial Covenants, welche das Eigenkapital betreffen, wird vom Kreditnehmer verlangt, dass sein bilanzielles Eigenkapital ein gewisses Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme nicht unterschreitet. Hierbei muss beachtet werden, dass das Eigenkapital je nach Vereinbarung um gewisse Positionen zu bereinigen ist, um so die Eigenkapitalausstattung bzw. das Net Worth zu berechnen.

Durch die Bereinigung um gewisse Positionen soll vermieden werden, dass es durch die Ausübung von Bilanzierungswahlrechten auf Seiten des Kapitalnehmers zu einer Verzerrung der Kennzahl kommt. Zudem wird häufig eine „step-up Provision“ innerhalb eines Kreditvertrages vereinbart. Diese Vereinbarung zwingt den Kreditnehmer, einen gewissen Anteil des jeweiligen Jahresgewinnes als Eigenfinanzierung zu verwenden, wodurch sich das Eigenkapital jährlich sukzessive erhöht. Dadurch wird einer Insolvenzgefahr frühzeitig entgegengewirkt und es entsteht ein zusätzliches Maß an Sicherheit für alle Parteien.

Ein weiterer Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass keine zusätzlichen Vereinbarungen bzgl. der Dividendenausschüttungspolitik getroffen werden müssen, da der Schuldner automatisch dazu verpflichtet ist, einen Teil seines Gewinnes einzubehalten und diesen nicht zur Gänze an seine Anteilseigner ausschütten darf. Das letztliche Ziel einer Vereinbarung in einem Kreditvertrag bzgl. des Eigenkapitals liegt darin, dass im Falle einer Liquidation aller Vermögenswerte des Schuldners noch alle Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern getilgt werden können und dadurch der aushaftende Kreditbetrag vollständig getilgt werden kann.

Nach IFRS definiert sich das Eigenkapital als Unterschiedsbetrag zwischen sämtlichen Vermögenswerten abzüglich Schulden. Diese Definition ist sowohl für Personenals auch für Kapitalgesellschaften gültig. Bei der Klassifizierung zwischen Eigenkapital und Schulden stellen die IFRS auf die Rückzahlungsverpflichtung des jeweiligen Postens ab. Sofern eine Rückzahlungsverpflichtung vorliegt liegen Schulden vor, andernfalls handelt es sich um Eigenkapital. Eine allgemein geregelte Definition findet sich in keinem Standard, jedoch werden Einzelregelungen in verschiedenen Standards sowie im Framework erwähnt.

Aus dieser Definition heraus ergibt sich, dass Mezzanine Finanzierungsformen wie Genussrechte grundsätzlich dem Fremdkapital zuzuordnen sind. Durch die Negativdefinition des Eigenkapitals als Residualwert ergibt sich, dass sich jegliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Eigenkapital des Unternehmens niederschlagen. Das Eigenkapital nach IFRS setzt sich daher aus den folgenden Posten zusammen:

- Geleistete Kapitaleinlagen, welche den Nominalwert der Einlagen darstellen sowie sonstige Einlagen und unentgeltliche Zuwendungen

- Thesaurierte Gewinne

- Abzüglich angelaufener Verluste

- Abzüglich ausgeschütteter Gewinne bzw. ausbezahlter Dividenden

Als Definition für die Eigenkapitalquote für die empirische Analyse wird daher die folgende Berechnungsformel herangezogen:

Formel 1: Eigenkapitalquote

 
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