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Start arrow Finanzen arrow Konzernabschlüsse unter Berücksichtigung von IFRS 11

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2.2 Standards des IASB

In den International Financial Reporting Standards sind die folgenden Rechnungslegungsstandards zusammengefasst:

- International Financial Reporting Standards sowie IAS

- IFRIC-Interpretationen und SIC-Interpretationen.

Die folgende Grafik zeigt einen schematischen Überblick über die Verlautbarungen des IASB sowie ihre Hierarchie:

Abbildung 3: Rahmenkonzept IFRS

Mit dem „Framework for the Preperation and Presentation of Financial Statements“, welches 1989 veröffentlich wurde, erhielten die Rechnungslegungsstandards nach IFRS einen theoretischen Unterbau. Zuvor bestanden diese aus der Veröffentlichung von einzelnen Standards, welche gewisse Themengebiete behandelten. Seit 1989 liegt eine zweistufige Regelung vor – das Rahmenkonzept sowie die IFRS.

In dieser Rangordnung ist geregelt, dass Standards grundsätzlich über dem Rahmenwerk stehen, jedoch nicht von diesem abweichen sollen. Das Rahmenwerk enthält auch kein „overriding principle“, sofern ein Standard davon abweichen sollte.

Das Rahmenwerk verfolgt daher den Zweck, das IASB bei der Entwicklung zukünftiger IFRS zu unterstützen und stellt für den Bilanzierenden eine Hilfe dar, sofern Regelungslücken in den einzelnen IFRS enthalten sein sollten.

2.3 Due Process

Neue Standards des IASB werden in einem regelgeleiteten Verfahren, dem sog. „due „process“ erstellt. Für die IFRS besteht hierfür gemäß der Satzung der IASC-Foundation ein Prozess, welcher insgesamt elf Schritte umfasst.

Im ersten Schritt werden einerseits vom IASB intern Vorschläge auf die Agenda gesetzt oder es können auch Vorschläge von diversen Berufsverbänden wie zB Abschlussprüfern, Finanzanalysten und anderen Verbänden bzw. Interessensvertretungen nach Prüfung durch die SAC auf die Agenda des IASB gesetzt werden.

Die folgende Abbildung zeigt einen schematischen Überblick über die Entstehung eines neuen Standards:

Abbildung 4: Due Process

Gemäß „due process“ oder „standard setting process“ soll bei allen wichtigen Projekten als Basis ein „Discussion Paper“ erstellt werden. Zu diesem hat die interessierte Öffentlichkeit zumindest vier Monate Zeit, eine Stellungnahme zu dem veröffentlichten Papier abzugeben. Ein Discussion Paper ist für kleinere Änderungen nicht zwingend erforderlich, sondern es kann auch direkt mit der 2. Stufe gestartet werden. In der zweiten Stufe wird das bisherige „Discussion Paper“ in einen Exposure Draft (ED) überführt. Dieser ED entspricht dem Entwurf eines zukünftigen Standards. Wie bereits beim Discussion Paper haben Interessierte ebenfalls wieder mindestens vier Monate Zeit, um eine Stellungnahme zum ED einzubringen. Bei größeren Einwänden kann es zu einer Überarbeitung der Entwurfsfassung (re-exposure) kommen, bevor es zu einer Verabschiedung des endgültigen Standards kommt.

Durch die ausgewogene geografische und fachliche Zusammensetzung der Entscheidungsgremien sowie dem standardisierten Entscheidungsverfahren und der möglichen Beteiligung der Öffentlichkeit will das IASB eine hohe Akzeptanz seiner Entscheidungen erreichen. Nach Lüdenbach wird jedoch von Kritikern bemängelt, dass es keine tatsächliche Ausgewogenheit im IASB gibt, da die Hälfte der Board-Mitglieder aus Nordamerika und Großbritannien stammt. Eine fachliche Ausgewogenheit scheint aufgrund der Tatsache, dass die meisten Mitglieder ihren beruflichen Hintergrund in einer der „Big-Four“Prüfungsgesellschaften haben, auch nicht gegeben.

 
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